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Informationen zum Coronavirus

An dieser Stelle erhalten Sie Informationen zum Coronavirus SARS CoV 2, Hygienestandards und Infektionsschutzmaßnahmen sowie aktuellen Entwicklungen in der Stadt Erkrath. Die Corona-Krankheit ist eine Virus-Infektion, einen umfassenden Überblick bietet der SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19).

Die aktuellsten Regelungen können Sie der Corona-Seite der Landesregierung NRW entnehmen.

Informationen in Gebärdensprache und in Leichter Sprache bietet das Bundesgesundheitsministerium.

Handeln im Verdachts- oder Krankheitsfall

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zum Vorgehen im Verdachts- bzw. Krankheitsfall.

Info-Hotline der Landesregierung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen betreibt eine Hotline für allgemeine Fragen zum Coronavirus und zur Vorbeugung geschaltet. Zu erreichen ist diese montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 0211 9119-1001.

Risikogebiete / Ein- und Rückreiseverkehr

Auch wenn sich die aktuelle Pandemielage in Deutschland und Europa entspannt hat, gelten  mitunter noch Reisewarnungen, Test-, Nachweis- und Quarantäneregelungen für andere Länder. So finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise.

Welche Länder aktuell als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet eingestuft sind, können Sie auch auf der Seite des Robert Koch-Institutes in Erfahrung bringen.

Verhalten im Verdachtsfall

Personen mit corona-typischen Symptomen wird empfohlen sich zur weiteren Abklärung in erster Linie an ihren behandelnden Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 wenden. Eine Testpflicht besteht nicht mehr.

Generell gilt, dass Personen mit akuten Krankheitssymptomen nicht zur Arbeit gehen und daheim auskurieren sollten.

Verhalten im Krankheitsfall und Quarantäneregelung

Eine Quarantänepflicht für positiv getestete Personen besteht nicht mehr.

Mit einem positiven Test dürfen Einrichtungen für vulnerable Personen (Krankenhäuser, Pflegeheime etc.) jedoch nach wie vor für fünf volle Tage nicht betreten werden. Für Beschäftigte dieser Einrichtungen gilt außerdem weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

Positiv auf Corona Getesteten wird empfohlen, in Innenräumen außerhalb der Wohnung weiterhin mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Bei akuten Krankheitssymptomen sollten Erkrankte außerdem zu Hause bleiben und sich auskurieren.

Impfen und Testen

Seit 28.02.2023 sind große Teile der bundesweiten Corona-Testverordnung beendet und werden auch nicht erneut verlängert. Dies hat zur Folge, dass sowohl die Probeentnahmestellen des Kreises als auch alle privaten Testzentren ihre Zulassung verlieren und in Folge schließen werden. Die Betreiberinnen und Betreiber wurden im Vorfeld über das Ende ihrer Zulassung informiert.

Seit dem 01.03.2023 sind nur noch in seltenen Ausnahmefällen Tests auf das Corona-Virus vorgeschrieben. Diese erfolgen dann über Hausärzte und Apotheken.

Nach wie vor ist es empfehlenswert, sich gegen das Virus impfen zu lassen. Wichtige Informationen zum Thema Impfen finden Sie auf Englisch, Arabisch und Türkisch auf der Seite der Bundesregierung.

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