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Elternentgelte für offene Ganztagsschulen

Allgemeine Informationen

Der Begriff „Offene Ganztagsschule“ bezeichnet eine besondere Form der Betreuung. Die Kinder werden durch pädagogisch qualifiziertes Fachpersonal während der Angebotszeit mit gemeinsamem Mittagstisch und abgestimmten Angeboten betreut. Die Anmeldung zur offenen Ganztagsschule ist freiwillig, kostenpflichtig und muss jährlich bestätigt werden.

Im Folgenden finden Sie die weiteren Informationen zur Anmeldung, Entgelthöhe und Abmeldung.

Allgemeines

Die Anmeldung ist für die Dauer eines Schuljahres bindend (01.08. bis 31.07.) und verpflichtet zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an fünf Tagen pro Woche bis 16:00 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15:00 Uhr. Die offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges Angebot der Stadt Erkrath und des Landes Nordrhein Westfalen. Den Eltern wurde vom Gesetzgeber kein Rechtsanspruch auf einen Platz eingeräumt. Dennoch ist die Stadt Erkrath bemüht, ausreichend Plätze zur Verfügung zu stellen.

Alle offenen Ganztagsschulen haben ein von der Schulkonferenz beschlossenes Ganztagskonzept.

Vertragsgrundlage ist die Anerkennung der geltenden Satzung für die offene Ganztagsschule.

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung zur offenen Ganztagsschule erfolgt ausschließlich an der Grundschule, die Ihr Kind besucht. Es können nur so viele Kinder aufgenommen werden, wie Plätze vorhanden sind.

Ende des Jahres erfolgt über die jeweilige Leitung der offenen Ganztagsschule eine schriftliche Abfrage, ob Sie Ihr Kind weiter für die offene Ganztagsschule im Folgeschuljahr anmelden möchten.  

Über die erstmalige Aufnahme an der offenen Ganztagsschule sowie über die neue Antragstellung entscheidet ausschließlich die Schulleitung der jeweiligen Grundschule.

Kosten

Die Höhe der Entgelte, je nach Betreuungszeit und Einkommenshöhe, ergibt sich aus der Satzung der Stadt Erkrath über die Erhebung von Entgelten im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“.

Nehmen mehrere Kinder von einer zahlungspflichtigen Person ein außerordentliches Angebot der offenen Ganztagsschule wahr, sind nur für ein Kind Entgelte zur erheben. Als Zahlkind gilt das Kind, für das sich der höchste Beitrag ergibt. Besuchen neben dem offenen Ganztagskind ein weiteres oder mehrere Kinder von Zahlungspflichtigen gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder werden in der Tagespflege betreut, so werden von dem offenen Ganztagskind für die Wahrnehmung des außerunterrichtlichen Angebots der offenen Ganztagsschule keine Entgelte erhoben. 

Für das tägliche warme Mittagessen fallen Kosten in Höhe von zurzeit 53,00 Euro pro Monat an.

Informationen zur Satzung und zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie unter „Dokumente“.

Abmeldung und Kündigung

Eine vorzeitige, unterjährige Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten bei der Abteilung Schule ist mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum Ersten eines Monat möglich bei Änderung hinsichtlich der Personensorge für das Kind, Wechsel der Schule, längerfristige Erkrankung des Kindes (mindestens vier Wochen) oder Arbeitslosigkeit eines Erziehungsberechtigten.

Ein Kind kann durch den Abteilung Schule von der Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten der offenen Ganztagsschule ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss erfolgt insbesondere, wenn das Verhalten des Kindes ein weiteres Verbleiben nicht zulässt, das Kind das Angebot nicht regelmäßig wahrnimmt, die Erziehungsberechtigten ihren Entgeltzahlungen nicht nachkommen, die erforderliche Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten von diesen nicht mehr möglich gemacht wird oder die Angaben, die zur Aufnahme geführt haben, unrichtig waren bzw. sind.


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.