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23.10.2020

Anmeldung von privaten Feiern im öffentlichen Raum

Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass, wie Hochzeitsfeiern oder runde Geburtstage, außerhalb der Wohnung müssen gemäß aktueller Allgemeinverfügung des Kreises Mettmann – die eine Ergänzung zur gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW darstellt – ab 28.10.2020 mindestens fünf Werktage vorher bei der zuständigen Ordnungsbehörde angemeldet werden. Für die Veranstaltung muss eine verantwortliche Person festgelegt sowie eine Gästeliste zur Rückverfolgung erstellt und bei der Anmeldung mit eingereicht werden.

Um Bürgerinnen und Bürgern den administrativen Aufwand zu erleichtern, wurde im neuen Serviceportal der Stadt Erkrath neben einem Online-Anmeldeformular auch eine entsprechende Vorlage für eine solche Gästeliste hinterlegt. Den Link hierzu finden Sie unter „Interne Links“. Alternativ ist zur Anmeldung ebenso eine Mail inklusive Gästeliste an ordnung@erkrath.de möglich.

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen dürfen in Erkrath gemäß aktueller Infektionsschutzmaßnahmen an derartigen Feierlichkeiten maximal zehn Personen teilnehmen. Die Anwesenden sind unter Angabe von Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse aufzulisten. Es wird dringend empfohlen, auch im privaten Raum Kontakte sowie Feiern zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu gestalten.