Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Erkrath ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.erkrath.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der BITV NRW vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Barrierefreie Bereiche:
- Alle Überschriften, Texte und Links sind kontrastreich gestaltet.
- Alle Seiten können mit Maus und Tastatur bedient werden.
- Eine logische Überschriftenstruktur ermöglicht eine einfache Navigation.
- Aussagekräftige Seitentitel vermitteln bereits am Anfang den Hauptinhalt einer aufgerufenen Seite.
- Der Verzicht auf Abkürzungen (Ausnahmen usw., bzw. und etc.), auch bei Maßeinheiten, Titeln und Namen, ermöglichen Menschen, die einen Screen-Reader nutzen, einen fließenden Textvortrag.
- Aussagekräftige Titel für Seiten, Links, Dokumente oder Bilder vermitteln den jeweiligen Inhalt.
- Die Inhalte sowie die Navigation der Seite wird in Leichter Sprache erklärt.
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind eventuell nicht barrierefrei.
- Auf www.erkrath.de ist ein externes Ratsinformationssystem eingebunden. Nicht alle Bestandteile sind vollständig barrierefrei.
- Die Website www.erkrath.de hat bisher noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache. Diese werden jedoch bis Ende 2021 eingepflegt.
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre:
- Einige ältere Dokumente und Formulare sowie Dokumente von Dritten.
- Nicht alle Links, Grafiken und Bilder enthalten Alternativtexte.
Begründung:
Die barrierefreie Pflege der Bild-, Dokument- und Textbestände geschieht fortlaufend, ist für alle Dateien aber nur Stück für Stück umzusetzen. Inhalte von Dritten können nicht bearbeitet werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im Juni 2020 mithilfe der Selbstbewertung erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Hinweise auf eine Barriere in diesem Internetauftritt können Sie mithilfe des Fehler Melden-Formulars an die Homepage-Redaktion senden. Dieses Formular ist auf jeder Seite über die Kopf- bzw. Fußzeile erreichbar.
Bitte beachten Sie dabei unsere Datenschutzhinweise, die sich auch auf die Übermittlung dieses Formulars beziehen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Stadt Erkrath nicht erfolgreich war oder Sie keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Rufnummer 0211 855 34 51 oder per E-Mail ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de zu erreichen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Inklusionsseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.