Wirtschaftliche Jugendhilfe
Allgemeine Informationen
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WiJu) ist ein Bereich, der für die finanzielle und verwaltungsrechtliche Abwicklung der Jugendhilfeleistungen (außer Kindertagesbetreuung) nach dem achten Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - verantwortlich ist. Sie ist ein wichtiges Bindeglied zwischen den Sozialen Diensten und den Jugendhilfeanbietenden.
Werden durch den Allgemeinen Sozialen Dienst oder den Pflegekinderdienst pädagogische Einzelfallhilfen gewährt, wird durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe sichergestellt, dass die Rechnungen für die Inanspruchnahme dieser Leistungen (zum Beispiel Heimkosten, ambulante Beratungen oder Pflegegeld) geprüft und bezahlt werden.
Wird ein Kind, eine Jugendliche bzw. ein Jugendlicher oder eine junge volljährige Person außerhalb des Elternhauses untergebracht, so ist der Unterhalt durch die Jugendhilfe sicherzustellen. In diesen Fällen prüft die WiJu, ob und in welcher Höhe ein Kostenbeitrag von den Elternteilen und den untergebrachten jungen Menschen aufzubringen ist oder ob gegebenenfalls Ansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern bestehen (zum Beispiel Waisenrente, Unterstützung nach dem Bundesausildungsförderngsgesetz (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)).
Die Inanspruchnahme von ambulanten Hilfen ist kostenfrei.
Weitere Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
- Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit
- Federführung bei Wechsel von Zuständigkeiten (zum Beispiel Umzug von Leistungsberechtigten)
- Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber anderen Leistungsträgern
- Vorbereitung von Entgeltvereinbarungen mit Anbietenden von Jugendhilfe
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.