Beantragung eines Kinderreisepasses
Allgemeine Informationen
Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren können als Reisedokument einen Kinderreisepass erhalten. Kinderreisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterscheid zum elektronischen Pass (ePass) keinen Datenchip enthalten. Die Dokumente sind zwölf Monate gültig. Eine Verlängerung für weitere zwölf Monate ist möglich. Die Beantragung erfolgt beim Bürgerbüro der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung des Kindes.
Antragsverfahren
Voraussetzung für die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist, dass das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Zur Beantragung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Dabei muss auch das Kind als Passbewerberin oder Passbewerber anwesend sein. Der Antrag ist von den gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern, also in der Regel den Eltern, zu stellen. Es ist dabei ausreichend, wenn ein Elternteil bei der Beantragung persönlich anwesend ist und eine Erklärung des anderen Elternteils sowie dessen Personalausweis oder Reisepass vorlegt. Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.
Der Kinderreisepass wird unmittelbar im Bürgerbüro ausgestellt und kann sofort mitgenommen werden. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 13,00 Euro und ist direkt zu bezahlen.
Notwendige Unterlagen für die Beantragung eines Kinderreisepasses
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass, oder
- bei erstmaliger Antragstellung die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch; bei ausländischen Urkunden sind diese mit einer Übersetzung durch öffentlich bestellte und vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen oder Übersetzer zu ergänzen.
- Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile bzw. der alleinsorgeberechtigten Person,
- Einverständniserklärung des zweiten Elternteils oder Nachweis über das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht,
- ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich).
Verlängerung eines Kinderreisepasses
Kinderreisepässe werden bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig. Mit Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen. Für die Verlängerung wird ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt. Bei der Antragstellung müssen ein Elternteil und das Kind anwesend sein.
Wird der Antrag durch ein Elternteil gestellt, ist von dem zweiten Elternteil eine Einverständniserklärung bzw. ein Nachweis über das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorzulegen.
Die Verlängerung eines Kinderreisepasses kostet 6,00 Euro und wird direkt im Bürgerbüro vorgenommen.
Online-Terminvereinbarung zur Aktualisierung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses
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