Auskunft aus dem Melderegister
Allgemeine Informationen
Die Meldebehörde erteilt auf Antrag Melderegisterauskünfte zu einer bestimmten Person. Dies kann hilfreich sein, etwa zur Verfolgung rechtlicher Ansprüche, um einen aus den Augen verlorenen Freund zu finden oder ein Klassentreffen zu organisieren.
Antragsverfahren
Die Melderegisterauskunft kann persönlich oder schriftlich im Bürgerbüro beantragt werden. Bei der Antragstellung ist zu bestätigen, dass die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet wird. Sollen die Daten für gewerbliche Zwecke genutzt werden, ist dies im Antrag besonders zu vermerken.
Bitte geben Sie bei der Antragstellung möglichst vollständig die Ihnen bekannten Daten der gesuchten Person an, damit eine zweifelsfreie Identifizierung und fehlerfreie Datenübermittlung erfolgen kann. Enthalten sein sollten der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum und die letzte bzw. eine vermutete Anschrift der oder der Gesuchten oder des Gesuchten in Erkrath.
Inhalt und Gebühren einer einfachen Melderegisterauskunft
Die einfache Melderegisterauskunft gemäß des § 44 Bundesmeldegesetz:
- Hierbei werden Vor- und Familienname, Doktorgrad und die letzte bekannte Anschrift mitgeteilt. Sollte die gesuchte Person verstorben sein, wird auch dies bekanntgegeben.
- Die Erteilung der einfachen Melderegisterauskunft ist gebührenpflichtig und kostet 11,00 Euro.
Inhalte und Gebühren einer erweiterten Melderegisterauskunft
Die erweiterte Melderegisterauskunft gemäß § 45 Bundesmeldegesetz:
- Über den Umfang der einfachen Melderegisterauskunft hinaus dürfen weitere persönliche Daten der gesuchten Person mitgeteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse daran nachgewiesen wird. Bei diesen Daten handelt es sich um: Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet bzw. eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht) und Namen und Anschrift des Ehe- bzw. Lebenspartners oder der Ehe- bzw. Lebenspartnerin, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzlicher Vertreter oder gesetzliche Vertreterin, Sterbetag und -ort.
- Die Meldebehörde hat die betroffene Person über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des oder der Datenempfängenden unverzüglich zu unterrichten. Dies gilt nicht, wenn die oder der Datenempfängende ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht hat, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.
- Die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft ist gebührenpflichtig und kostet 15,00 Euro.
Archivauskunft
Die Daten des Melderegisters werden nach einem bestimmten Zeitraum archiviert. Sie stehen dann nicht mehr unmittelbar zur Verfügung, sondern müssen aufwändig zugänglich gemacht werden. Archivauskünfte können daher eine längere Bearbeitungszeit haben.
Die Erteilung von Archivauskünften ist gebührenpflichtig und kostet je nach Verwaltungsaufwand zwischen 15,00 Euro und 50,00 Euro.
Bei einem schriftlichen Auskunftsersuchen fügen Sie bitte einen entsprechenden Verrechnungsscheck oder aber einen Überweisungsbeleg bei. Liegt kein Nachweis der Zahlung vor, kann das schriftliche Ersuchen nicht bearbeitet werden.
Online-Services
Für diese Dienstleistung können Sie online einen Termin beantragen:
Online Termin vereinbarenInformationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.