Sprungziele
Seiteninhalt

Schöffenwahl 2023: Freiwillige für das Ehrenamt gesucht

Derzeit laufen bundesweit die Vorbereitungen für die Schöffenwahl 2023. Auch in Erkrath werden interessierte Bürgerinnen und Bürgern gesucht, die Lust an der Ausübung des verantwortungsvollen Ehrenamtes haben. Die Amtsperiode läuft vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028. Der Einsatz erfolgt in den Strafkammern des Land- und Schwurgerichtes Wuppertal, an den Schöffengerichten des Landgerichtsbezirks Wuppertal sowie beim gemeinsamen Schöffengericht des Amtsgerichtes der Stadt Velbert. Interessierte Erkratherinnen und Erkrather können sich noch bis zum 31.03.2023 per Mail an sarah.rick@erkrath.de bewerben. Das entsprechende Bewerbungsformular ist unter www.erkrath.de/schoeffen  abrufbar. 

Als Bewerberinnen oder Bewerber für das Schöffenamt müssen neben der deutschen Staatsangehörigkeit ebenso ausreichende deutsche Sprachkenntnisse vorliegen. Die gesuchten Personen aus Erkrath müssen zudem auch hier ihren Erstwohnsitz haben und zum Amtsantritt am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wer bereits einmal als Schöffin oder Schöffe tätig war, darf sich für eine weitere Amtsperiode bewerben. Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, gegen die aktuell strafrechtlich ermittelt wird oder die in der Vergangenheit bereits zu Haftstrafen von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden. Auch aktive Religionsdienende, Beschäftigte der Justizbehörden, der Polizei sowie Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer dürfen sich nicht für das Schöffenamt melden.

Das Schöffenamt ist eine wichtige, wenngleich auch anspruchsvolle Tätigkeit. Denn als Schöffin oder Schöffe wirkt man gleichberechtigt mit hauptamtlichen Richterinnen oder Richtern in juristischen Hauptverhandlungen von Strafsachen mit. Dabei sollte man über Rechte und Pflichten informiert sein und sich gern mit Kriminalität und ihren Ursachen sowie dem gesellschaftlichen und individuellen Zweck von Strafen auseinandersetzen. Auch wenn Schöffinnen und Schöffen für das Wahrnehmen von Verhandlungsterminen von ihrem Hauptberuf freigestellt werden und eine Aufwandsentschädigung erhalten, ist eine zusätzliche Vor- und Nachbereitung von Fällen nicht ausgeschlossen. Interessierte sollten daher ausreichend Freizeit, Einsatzbereitschaft und Flexibilität sowie Verantwortungsbewusstsein und Unvoreingenommenheit mitbringen.

Weitere Informationen zu den Anforderungen und der Ausübung des Ehrenamtes gibt es unter www.schoeffenwahl2023.de.

04.02.2023