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Laufen unter Flutlicht

Die Aktion „Laufen unter Flutlicht“ sorgt im Herbst / Winter für ausreichend Licht auf ausgewählten Sportplätzen im Stadtgebiet, sodass laufbegeisterte Erkratherinnen und Erkrather auch in der dunklen Jahreszeit weiter ihrem Hobby nachgehen können. Das kostenlose Angebot startet traditionell nach den Herbstferien in NRW und steht bis zu Beginn der Osterferien zur Verfügung.

Aus Energiespargründen wird das Angebot auch im Winter 2023/2024 nur zu den Zeiten angeboten, an denen zeitgleich auch ein regulärer Trainingsbetrieb stattfindet.

Toni-Turek-Stadion in Alt-Erkrath

Am Toni-Turek-Stadion in Alt-Erkrath (Freiheitstraße 46) befindet sich rund um den Rasenplatz eine 400 Meter lange Kunststoffumlaufbahn. Hier ist die Nutzung regelmäßig dienstags in der Zeit von 17:00 bis 21:00 Uhr möglich.

Sportplatz Unterfeldhaus

Der Sportplatz Unterfeldhaus (Niermannsweg 10) steht jeweils dienstags und donnerstags von 17:00 bis 21:00 Uhr zur Nutzung offen. Dort finden Interessierte im Lichtschein des Flutlichts eine circa 1,20 Meter breite Finnenbahn, die inklusive kleinerer Steigungen rund um den Hauptplatz verläuft.

Sportplatz Rankstraße

Am Sportplatz Rankestraße in Hochdahl (Rankestraße 4-6) können Sportbegeisterte jeweils montags und mittwochs von 17:00 bis 20:00 Uhr die 400 Meter lange Tennenumlaufbahn rund um den Rasenplatz nutzen.

Hinweise zur Nutzung des Angebots

  • Die Nutzungsordnung der Sportanlage ist einzuhalten.
  • Das Mitführen von Hunden sowie das Fahren mit Fahrrädern auf der Anlage ist untersagt.
  • Aufgrund von schlechtem Wetter (Gewitter, Schnee, Glatteis) kann die Anlage kurzfristig gesperrt werden. Das dient Ihrer Sicherheit. Aufgrund der Kurzfristigkeit kann dies nicht immer auf der Homepage angezeigt bzw. mitgeteilt werden.
  • Aufgrund von Veranstaltungen und Reparaturmaßnahmen kann die Anlage gesperrt werden. Dies wird rechtzeitig auf der Homepage veröffentlicht.
  • Eine Nutzung durch viele Personen funktioniert nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme. Aus diesem Grund gilt die Regelung, dass schnellere Läuferinnen und Läufer eher innen und Langsamere eher außen laufen.
  • Auf dem Spielfeld neben der Umlaufbahn findet in den meisten Fällen zeitgleich Fußballtraining statt. Es könnte daher sein, dass man von einem „abirrenden“ Fußball getroffen wird bzw. Fußbälle auf die Laufbahn gelangen. In solch einem Fall übernimmt die Stadt keine Haftung.
  • Eine Nutzung des Fußballplatzes ist ausschließlich den dort ansässigen Fußballvereinen vorbehalten. Eine Nutzung des Fußballplatzes von Privatpersonen ist untersagt.
  • Laufen mit Kinderbuggys ist untersagt.
  • Eine kommerzielle Nutzung, das heißt privates Lauftraining in der Gruppe oder einzeln mit einer Trainerin oder einem Trainer, ist untersagt.
  • Toiletten sind kostenlos nutzbar. Duschen ist jedoch nicht möglich.
  • Zwischen den Weihnachtsfeiertagen und an den Karnevalstagen ist die Nutzung der Sportplätze nicht möglich. Sollte eine Nutzung an weiteren Tagen nicht möglich sein, so wird dies auf der städtischen Homepage mitgeteilt.