Beantragung eines Erkrath-Passes
Menschen mit geringem Einkommen in Erkrath können den Erkrath-Pass erhalten, mit dem zahlreiche Vergünstigungen und Ermäßigungen möglich sind.Allgemeine Informationen
Der Erkrath-Pass kann von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern ab dem 6. Lebensjahr beantragt werden.
Inhaberinnen und Inhaber des Erkrath-Passes erhalten in den folgenden Freizeitstätten und städtischen Einrichtungen Vergünstigungen:
Nord- & Südstrand - Zweckverband Unterbacher See – Ermäßigter Tarif gemäß Preisliste
Neanderbad der Stadtwerke Erkrath – 50% Ermäßigung auf den Eintritt
Stadt Erkrath, Fachbereich Jugend – 50% auf die Ferienangebote des Jugendamtes
Jugendmusikschule der Stadt Erkrath – 50% Ermäßigung auf das Unterrichtsentgelt
Volkhochschule der Stadt Erkrath – 50% Ermäßigung auf die Kursgebühren
Kulturangebot der Stadt Erkrath – vergünstigter Eintritt gemäß Preisliste
Stadtbücherei in Erkrath – 50% Ermäßigung auf das jährliche Entgelt für den Benutzerausweis
Bei Inanspruchnahme der jeweiligen Angebote ist der Pass zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis vorzulegen.
Voraussetzungen
Der Erkrath-Pass kann von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern ab dem 6. Lebensjahr beantragt werden. Als Leistung im Sinne der Beantragung gilt der
- Bezug von Wohngeld
- Bezug des Kindergeldzuschlages
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezug von SGB XII Leistungen (Grundsicherung + Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Bezug von SGB II Leistungen (Bürgergeld)
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Verfahrensablauf
Sie können den Erkrath-Pass schriftlich, telefonisch (nur bei Wohngeld- & SGB XII Bezug), persönlich oder online über das Serviceportal beantragen. Bitte halten Sie bei der Antragstellung einen Lichtbildausweis und den aktuellen Leistungsbescheid bereit, da die Gültigkeitsdauer an die Bescheid-Dauer geknüpft ist.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, beantragen Sie den Erkrath-Pass bitte direkt beim Jobcenter ME-aktiv.
Bearbeitungsdauer
Frist
Die Laufzeit des Erkrath-Passes beträgt in der Regel ein Jahr und ist an die Dauer des Leistungsbescheides geknüpft.
Rechtsgrundlagen
- Ratsbeschluss (36. Sitzung des Rates am 26.02.2019)
Online-Services
Diese Dienstleistung können Sie online beantragen:
Online beantragenInformationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.