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Mahnwesen

Allgemeine Informationen

Die Mahnung dient der Erinnerung an eine bereits verstrichene Fälligkeit.

In der Mahnung wird den Betroffenen erneut eine Frist eingeräumt. Verstreicht auch diese, so wird die offene Forderung intern an die Vollstreckung übergeben, die mit Zwangsmaßnahmen reagieren wird.

Beides ist mit Kosten verbunden, die zusätzlich zur ursprünglichen Forderung berechnet werden. Ein Mahnlauf geschieht automatisch ohne manuellen Eingriff. Die Mahnungen verlassen daher die Verwaltung ohne Unterschrift. Aus diesem Grund kann passieren, dass Sie mehrere Briefe der Stadt  gleichzeitig erhalten. Wir bitten um Verständnis.

Sie haben fristgerecht gezahlt, sind aber trotzdem gemahnt worden?

Es kann sein, dass sich Ihre Überweisung und die Mahnung überschnitten haben. Das Datum, bis zu dem Zahlungseingänge berücksichtigt wurden, ist in der Mahnung angegeben (Stichtag). Prüfen Sie bitte zunächst Ihre Überweisung und rufen Sie uns gerne zur Klärung an.

Haben Sie Fragen zu Mahnung?

Falls Sie Fragen zur Mahngebühr haben, rufen Sie bitte die Telefonnummer der Ansprechperson an.

Falls Sie weitergehende Fragen haben, wird Ihnen der Fachbereich helfen können, der Ihnen den Originalbescheid geschickt hat. Dort finden Sie die zuständigen Ansprechperson.

Auch das Personal im Mahnwesen wird Sie nur dahin telefonisch durchstellen können.


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.