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Vergaben

Das Vergaberecht umfasst alle Vorschriften und Regeln über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Einkauf von Waren und Dienstleistungen beziehungsweise der Beschaffung von Bauleistungen). Vorrangiges Ziel des Vergaberechts ist es, durch die wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln den Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand zu decken.

Mit der Einrichtung der Zentralen Vergabestelle (ZVS) verfolgt die Stadt Erkrath das Ziel, das Vergabewesen zu vereinheitlichen und durch die strikte Trennung der formellen Durchführung der Vergabeverfahren von der Auftragserteilung der Korruption vorzubeugen. Die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz sorgen für einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen.

Zu den Aufgaben der Zentralen Vergabestelle gehören insbesondere:

  • Bekanntmachung öffentlicher Ausschreibungen, beschränkter Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb, offener Verfahren, nichtoffener Verfahren, Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
  • Einladung der Bieterauswahl bei beschränkten Ausschreibungen, freihändigen Vergaben, Verhandlungsvergaben, Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
  • Bereitstellen der Teilnahmewettbewerbs- und Angebotsunterlagen
  • Klärung von Bieterfragen während des Vergabeverfahrens
  • Durchführung der Submissionen
  • Formelle und rechnerische Prüfung der Angebote
  • Auftragserteilung

Rechtsgrundlagen Vergabe

Die Durchführung der Vergabeverfahren richtet sich nach:

  • EU-Vergaberichtlinien
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
  • Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW)
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (UVgO)
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A)
  • Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW)
  • Kommunale Vergabegrundsätze NRW

Hinweise zu den Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen können über den Vergabemarktplatz Rheinland angefordert werden. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können sich dort kostenlos registrieren und dann an den Vergabeverfahren teilnehmen.

Bewerberinnen und Bewerber können ihr Angebot entweder, sofern dies durch die Zentrale Vergabestelle bei nationalen Ausschreibungen ausdrücklich zugelassen ist, schriftlich oder elektronisch (über den Vergabemarktplatz Rheinland) bei der Zentralen Vergabestelle einreichen.

Ein schriftliches Angebot ist an der vorgegebenen Stelle zu unterschreiben. Bei elektronisch eingereichten Angeboten ist die Abgabe in Textform nach § 126b BGB ausreichend, das heißt die die Erklärung abgebende natürliche Person muss angegeben werden. Alle in den Vergabeunterlagen enthaltenen Erklärungen sind auszufüllen. Fehlende Unterschriften bzw. Angaben der die Erklärung abgebenden natürlichen Person führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Bei Abgabe über den Vergabemarktplatz Rheinland gilt das Angebot automatisch mit der Abgabe über das Bietertool als unterschrieben. Besonders hingewiesen sei auf zudem auf folgende Aspekte:

  • Das Beifügen von eigenen Geschäftsbedingungen führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
  • Geforderte Nachweise und Unterlagen sind dem Angebot beizufügen, wenn nichts Gegensätzliches bestimmt ist.
  • Änderungen (Streichungen, Ergänzungen, usw.) sind nicht zulässig.
  • Der Termin für die Angebotseröffnung (Submission) ist bindend und zwingend einzuhalten. Das gilt sowohl für den Tag als auch für die Uhrzeit. Verspätet eingegangene Angebote werden nicht gewertet.
  • Es ist wichtig, dass im Leistungsverzeichnis bei allen Positionen Eintragungen vorgenommen werden. Hierzu werden nur Zahlen und keine Zeichen wie beispielsweise „/“ verwendet.

Submission und Ergebnis

Eine Teilnahme der Bieterinnen und Bieter oder ihrer Bevollmächtigten zu Angebotseröffnungen ist nur bei nationalen Ausschreibungen für Bauleistungen (VOB) möglich, sofern die schriftliche Angebotsabgabe zugelassen ist.

Alle Bieterinnen und Bieter erhalten bei nationalen Ausschreibungen für Bauleistungen (VOB) sowie bei offenen und nichtoffenen europaweiten Bauvergaben über den Vergabemarktplatz Rheinland unaufgefordert unverzüglich nach Submission die Namen und Anschriften der Bieter, die Endbeträge der Angebote oder einzelner Lose, Preisnachlässe ohne Bedingungen und die Anzahl der jeweiligen Nebenangebote. Auf Antrag erhalten Bieterinnen und Bieter bei nationalen Ausschreibungen für Bauleistungen, sofern schriftliche Angebote zugelassen sind, auch die nach der rechnerischen Prüfung nachgerechneten Endbeträge der Angebote. Das Submissionsergebnis für UVgO- und VgV-Leistungen darf hingegen nicht bekanntgegeben werden.