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Feuerschutz und Rettungsdienst

Zu den folgenden Ausbildungen bieten wir Ihnen ausführliche Beschreibungen an:

Brandoberinspektoranwärterin und Brandoberinspektoranwärter

Die Tätigkeit einer Beamtin und eines Beamten im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst unterteilt sich grundsätzlich in zwei Hauptaufgabengebiete:

  • Einsatzführungsdienst „C” der hauptamtlichen Wache bei der Brandbekämpfung und bei technischen Hilfeleistungen auch in Verbindung mit Rettungsdiensteinsätzen und bei Großschadenslagen,
  • Leitung bzw. stellvertretende Leitung eines Sachgebietes. Es erwartet Sie ein familienfreundliches, flexibles Dienstplanmodell im Rahmen einer 48 Stunden Woche im sogenannten Mischdienst (12-12-24).

Beginn und Dauer

Die Ausbildung erfolgt in der Regel nach Bedarf (Beginn zum 01.04./01.10. eines Jahres) und dauert 24 Monate.

Praktische und theoretische Ausbildung

Praktische Ausbildung

Die Ausbildung gliedert sich in drei Ausbildungsstufen:

  • (B I) Truppführerin / Truppführer (feuerwehrtechnische Grundausbildung inklusive Rettungssanitäter-Ausbildung),
  • (B III) Gruppenführerin / Gruppenführer,
  • (B IV) Zugführerin / Zugführer,
  • Vertiefung der erworbenen Kenntnisse in nachfolgenden Praktika,
  • Erwerb des Führerscheins der Klasse C,
  • Erwerb des Deutschen und Rettungsschwimmabzeichens.

Theoretische Ausbildung

Neben der feuerwehrtechnischen Ausbildung erfolgt eine Schulung auf den Gebieten der Menschenführung, Organisation, Betriebswirtschaft, Verwaltungsrecht und Haushaltswesen.

Laufbahnprüfung

Der Vorbereitungsdienst endet mit der Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe zwei, erstes Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.

Anwärterbezüge

A 10-Anwärterbezüge nach Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW).

Einstellungsvoraussetzungen

Ausbildung

Mindestens Abschluss eines Studiums mit einem Bachelorgrad oder einer entsprechenden Qualifikation an einer Fachhochschule, einer Universität, einer technischen Hochschule, einer Berufsakademie oder einer anderen gleichstehenden Hochschule aus dem technischen oder naturwissenschaftlichen Bereich.

Höchstaltersgrenze

Es gelten die Altersgrenzen nach den jeweils aktuellen beamtenrechtlichen Regelungen für das Land Nordrhein-Westfalen.

Sonstige Voraussetzungen

Staatsangehörigkeit eines Europäische Union-Staates oder der Länder Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island, Bereitschaft und Fähigkeit zur selbständigen Arbeit, besondere körperliche Fitness sowie gute Schwimmfertigkeiten, mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse B.

Auswahlverfahren

Bewerbungsunterlagen

Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Einstellungstest

Der Einstellungstest besteht aus einem Vortest, dem Nachweis der körperlichen Eignung durch einen umfangreichen Sporttest (angelehnt an den Sporttest Nordrhein-Westfalen), einem Assessment-Center und einem Vorstellungsgespräch.

Vorstellungsgespräch

Beim persönlichen Vorstellungsgespräch kommt es darauf an, ein Bild der Bewerberin oder des Bewerbers zu erhalten, das soweit wie möglich der Wirklichkeit entspricht. Dabei werden mündliche und schriftliche Angaben der Bewerberin oder des Bewerbers miteinander verglichen.

Kontakt

Bei Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an Herrn Freese.

Brandmeisteranwärterin und Brandmeisteranwärter

Beamte und Beamtinnen im feuerwehrtechnischen Dienst der Laufbahngruppe eins werden zur Brandbekämpfung von Schadensfeuern (zum Beispiel Gebäude, Fahrzeuge, Wälder und Flächen), zur technischen Hilfeleistung (zum Beispiel Verkehrsunfälle, technische Befreiungsmaßnahmen von Menschen und Tieren, Beseitigung von Schäden durch Umwelteinflüsse wie Sturm und Unwetter, zur Beseitigung von Gefahrstoffaustriten (zum Beispiel atomare, biologische und chemische Gefahrstoffe), zum Umweltschutz (zum Beispiel Ölspurbeseitigung auf Straßen) und im Rettungsdienst (zum Beispiel internistische Erkrankungen und chirurgische Verletzungen) eingesetzt.

Aufgrund der vielseitigen Einsatzaufgaben werden die Feuerwehrleute multifunktional ausgebildet. Für die verschiedenen Aufgaben stehen den Einsatzkräften der Feuerwehr unterschiedliche Schutzausrüstungen und auf den jeweiligen Einsatz bezogene Geräte und Ausrüstungen zur Verfügung. Während der einsatzfreien Zeit führen sie im Dienstbetrieb auf der Feuer- und Rettungswache handwerkliche Arbeiten wie zum Beispiel die Pflege, Wartung und Instandhaltung der Geräte und Fahrzeuge aus und arbeiten in den Werkstätten der Feuerwehr. Weiterhin sind administrative Aufgaben wie die Dokumentation von Einsätzen und Geräteprüfungen notwendig.

Beginn und Dauer

Die Ausbildung erfolgt in der Regel nach Bedarf (Beginn zum 01.04./01.10. eines Jahres) und dauert 18 Monate.

Praktische und theoretische Ausbildung

Praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt bei der Feuer- und Rettungswache der Stadt Erkrath auf unterschiedlichen Gebieten: Feuerwehrtechnische Grundausbildung, Maschinisten-Ausbildung für Löschfahrzeuge, Rettungssanitäter-Ausbildung, Erwerb des Führerscheins der Klasse C, Erwerb des Deutschen Sport- und Rettungsschwimmabzeichens.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung findet an einer Feuerwehrschule statt. Da die Ausbildung nicht bei der Stadt Erkrath durchgeführt werden kann, werden damit Feuerwehren der benachbarten Städte beauftragt. Der Unterricht erfolgt unter anderem auf folgenden Gebieten: Einsatzlehre und Sprechfunk, Löschmittel und Löschverfahren, Atemschutz, Vorbeugender Brandschutz, Staats- und Verwaltungskunde, Baukunde, Fahrzeug- und Gerätekunde sowie fachbezogene Grundlagen wie Physik, Chemie und Biologie, gefährliche Stoffe und Güter, Gefahren der Einsatzstelle etc.

Laufbahnprüfung

Der Vorbereitungsdienst endet mit der Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe eins, zweites Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.

Anwärterbezüge

A 7-Anwärterbezüge nach Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW).

Einstellungsvoraussetzungen

Ausbildung

Mindestens einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss, eine für den Feuerwehrdienst förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Gesellenprüfung in einem geeigneten Handwerk (§ 31 der Handwerksordnung).

Höchstaltersgrenze

Es gelten die Altersgrenzen nach den jeweils aktuellen beamtenrechtlichen Regelungen für das Land Nordrhein-Westfalen.

Sonstige Voraussetzungen

Staatsangehörigkeit eines Europäische Union-Staates oder der Länder Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island, besondere körperliche Fitness sowie gute Schwimmfertigkeiten, gesundheitliche Eignung, einwandfreies Führungszeugnis, mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse B.

Auswahlverfahren

Bewerbungsunterlagen:

Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Einstellungstest:

Der Einstellungstest besteht aus einem Rechtschreibetest (Diktat), einem Mathematiktest (Grundrechenarten, Volumenberechnung, Flächenberechnung, Prozentrechnung, Dreisatz, Gleichungen, Bruchrechnen, etc.), einem Test zur körperlichen Eignung mit dem Nachweis der Schwimmkenntnisse, einem Sporttest mit Überprüfung von Kraft- und Ausdauerfähigkeiten sowie dem Steigen auf der Drehleiter der Feuerwehr.

Vorstellungsgespräch:

Beim persönlichen Vorstellungsgespräch kommt es darauf an, ein Bild des Bewerbers zu erhalten, das soweit wie möglich der Wirklichkeit entspricht. Dabei werden mündliche und schriftliche Angaben des Bewerbers miteinander verglichen.

Kontakt

Bei Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an Herrn Freese.