Ausbildungen in Feuerschutz und Rettungsdienst
Zu den folgenden Ausbildungen bieten wir Ihnen ausführliche Beschreibungen an:
Brandoberinspektoranwärterin und Brandoberinspektoranwärter
Die Tätigkeit einer Beamtin und eines Beamten im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst unterteilt sich grundsätzlich in zwei Hauptaufgabengebiete:
- Einsatzführungsdienst „C” der hauptamtlichen Wache bei der Brandbekämpfung und bei technischen Hilfeleistungen auch in Verbindung mit Rettungsdiensteinsätzen und bei Großschadenslagen,
- Leitung bzw. stellvertretende Leitung eines Sachgebietes. Es erwartet Sie ein familienfreundliches, flexibles Dienstplanmodell im Rahmen einer 48 Stunden Woche im sogenannten Mischdienst (12-12-24).
Beginn und Dauer
Die Ausbildung erfolgt in der Regel nach Bedarf (Beginn zum 01.04./01.10. eines Jahres) und dauert 24 Monate.
Praktische und theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Die Ausbildung gliedert sich in drei Ausbildungsstufen:
- (B I) Truppführerin / Truppführer (feuerwehrtechnische Grundausbildung inklusive Rettungssanitäter-Ausbildung),
- (B III) Gruppenführerin / Gruppenführer,
- (B IV) Zugführerin / Zugführer,
- Vertiefung der erworbenen Kenntnisse in nachfolgenden Praktika,
- Erwerb des Führerscheins der Klasse C,
- Erwerb des Deutschen und Rettungsschwimmabzeichens.
Theoretische Ausbildung
Neben der feuerwehrtechnischen Ausbildung erfolgt eine Schulung auf den Gebieten der Menschenführung, Organisation, Betriebswirtschaft, Verwaltungsrecht und Haushaltswesen.
Laufbahnprüfung
Der Vorbereitungsdienst endet mit der Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe zwei, erstes Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Anwärterbezüge
A 10-Anwärterbezüge nach Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW).
Einstellungsvoraussetzungen
Ausbildung
Mindestens Abschluss eines Studiums mit einem Bachelorgrad oder einer entsprechenden Qualifikation an einer Fachhochschule, einer Universität, einer technischen Hochschule, einer Berufsakademie oder einer anderen gleichstehenden Hochschule aus dem technischen oder naturwissenschaftlichen Bereich.
Höchstaltersgrenze
Es gelten die Altersgrenzen nach den jeweils aktuellen beamtenrechtlichen Regelungen für das Land Nordrhein-Westfalen.
Sonstige Voraussetzungen
Staatsangehörigkeit eines Europäische Union-Staates oder der Länder Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island, Bereitschaft und Fähigkeit zur selbständigen Arbeit, besondere körperliche Fitness sowie gute Schwimmfertigkeiten, mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Auswahlverfahren
Bewerbungsunterlagen
Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Einstellungstest
Der Einstellungstest besteht aus einem Vortest, dem Nachweis der körperlichen Eignung durch einen umfangreichen Sporttest (angelehnt an den Sporttest Nordrhein-Westfalen), einem Assessment-Center und einem Vorstellungsgespräch.
Vorstellungsgespräch
Beim persönlichen Vorstellungsgespräch kommt es darauf an, ein Bild der Bewerberin oder des Bewerbers zu erhalten, das soweit wie möglich der Wirklichkeit entspricht. Dabei werden mündliche und schriftliche Angaben der Bewerberin oder des Bewerbers miteinander verglichen.
Kontakt
Bei Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an Herrn Freese.
Brandmeisteranwärterin und Brandmeisteranwärter
Beamte und Beamtinnen im feuerwehrtechnischen Dienst der Laufbahngruppe eins werden zur Brandbekämpfung von Schadensfeuern (zum Beispiel Gebäude, Fahrzeuge, Wälder und Flächen), zur technischen Hilfeleistung (zum Beispiel Verkehrsunfälle, technische Befreiungsmaßnahmen von Menschen und Tieren, Beseitigung von Schäden durch Umwelteinflüsse wie Sturm und Unwetter, zur Beseitigung von Gefahrstoffaustriten (zum Beispiel atomare, biologische und chemische Gefahrstoffe), zum Umweltschutz (zum Beispiel Ölspurbeseitigung auf Straßen) und im Rettungsdienst (zum Beispiel internistische Erkrankungen und chirurgische Verletzungen) eingesetzt.
Aufgrund der vielseitigen Einsatzaufgaben werden die Feuerwehrleute multifunktional ausgebildet. Für die verschiedenen Aufgaben stehen den Einsatzkräften der Feuerwehr unterschiedliche Schutzausrüstungen und auf den jeweiligen Einsatz bezogene Geräte und Ausrüstungen zur Verfügung. Während der einsatzfreien Zeit führen sie im Dienstbetrieb auf der Feuer- und Rettungswache handwerkliche Arbeiten wie zum Beispiel die Pflege, Wartung und Instandhaltung der Geräte und Fahrzeuge aus und arbeiten in den Werkstätten der Feuerwehr. Weiterhin sind administrative Aufgaben wie die Dokumentation von Einsätzen und Geräteprüfungen notwendig.
Beginn und Dauer
Die Ausbildung erfolgt in der Regel nach Bedarf (Beginn zum 01.04./01.10. eines Jahres) und dauert 18 Monate.
Praktische und theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt bei der Feuer- und Rettungswache der Stadt Erkrath auf unterschiedlichen Gebieten: Feuerwehrtechnische Grundausbildung, Maschinisten-Ausbildung für Löschfahrzeuge, Rettungssanitäter-Ausbildung, Erwerb des Führerscheins der Klasse C, Erwerb des Deutschen Sport- und Rettungsschwimmabzeichens.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung findet an einer Feuerwehrschule statt. Da die Ausbildung nicht bei der Stadt Erkrath durchgeführt werden kann, werden damit Feuerwehren der benachbarten Städte beauftragt. Der Unterricht erfolgt unter anderem auf folgenden Gebieten: Einsatzlehre und Sprechfunk, Löschmittel und Löschverfahren, Atemschutz, Vorbeugender Brandschutz, Staats- und Verwaltungskunde, Baukunde, Fahrzeug- und Gerätekunde sowie fachbezogene Grundlagen wie Physik, Chemie und Biologie, gefährliche Stoffe und Güter, Gefahren der Einsatzstelle etc.
Laufbahnprüfung
Der Vorbereitungsdienst endet mit der Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe eins, zweites Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Anwärterbezüge
A 7-Anwärterbezüge nach Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW).
Einstellungsvoraussetzungen
Ausbildung
Mindestens einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss, eine für den Feuerwehrdienst förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Gesellenprüfung in einem geeigneten Handwerk (§ 31 der Handwerksordnung).
Höchstaltersgrenze
Es gelten die Altersgrenzen nach den jeweils aktuellen beamtenrechtlichen Regelungen für das Land Nordrhein-Westfalen.
Sonstige Voraussetzungen
Staatsangehörigkeit eines Europäische Union-Staates oder der Länder Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island, besondere körperliche Fitness sowie gute Schwimmfertigkeiten, gesundheitliche Eignung, einwandfreies Führungszeugnis, mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Auswahlverfahren
Bewerbungsunterlagen:
Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Einstellungstest:
Der Einstellungstest besteht aus einem Rechtschreibetest (Diktat), einem Mathematiktest (Grundrechenarten, Volumenberechnung, Flächenberechnung, Prozentrechnung, Dreisatz, Gleichungen, Bruchrechnen, etc.), einem Test zur körperlichen Eignung mit dem Nachweis der Schwimmkenntnisse, einem Sporttest mit Überprüfung von Kraft- und Ausdauerfähigkeiten sowie dem Steigen auf der Drehleiter der Feuerwehr.
Vorstellungsgespräch:
Beim persönlichen Vorstellungsgespräch kommt es darauf an, ein Bild des Bewerbers zu erhalten, das soweit wie möglich der Wirklichkeit entspricht. Dabei werden mündliche und schriftliche Angaben des Bewerbers miteinander verglichen.
Kontakt
Bei Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an Herrn Freese.
Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter
Die zukünftigen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sollen im Rahmen der Vollausbildung dazu befähigt werden, eigenverantwortlich medizinische Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz durchzuführen. Dabei sind auch invasive Maßnahmen anzuwenden, um einer Verschlechterung der Situation der zu behandelnden Personen bis zum Beginn der notärztlichen Versorgung oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind.
Darüber hinaus sollen die fertig ausgebildeten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter befähigt sein, im Rahmen der Mitwirkung eigenständig heilkundliche Maßnahmen durchzuführen, die von der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst oder entsprechend verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und Situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden.
Hierzu werden die zukünftigen Notfallrettungskräfte auf den entsprechend vorhandenen Rettungswagen des jeweiligen Rettungsdienstes im Rettungsdienst und Krankentransport eingesetzt.
Beginn und Dauer
Die Ausbildung erfolgt jeweils zum 01.09. eines Jahres und dauert 36 Monate
Ausbildung
Im ersten Ausbildungsjahr werden Grundlagen für den Einsatz im Rettungsdienst sowie Kenntnisse und Fertigkeiten für die Durchführung und Organisation von Krankentransporten vermittelt. Das zweite Ausbildungsjahr dient dem Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Durchführung und Organisation von Notfalleinsätzen. Im dritten Ausbildungsjahr stehen die Vermittlung von fachübergreifenden Qualifikationen, das Kennenlernen besonderer Einsatzbereiche sowie die verantwortliche Übernahme des Notfalleinsatzes im Mittelpunkt der Ausbildung.
Die gesamte Ausbildung umfasst 4600 Stunden, davon 1920 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht an der Notfallsanitäterschule, 1960 Stunden praktische Ausbildung an der Lehrrettungswache sowie 720 Stunden praktische Ausbildung im Krankenhaus.
Prüfung
Die Ausbildung endet nach drei Jahren mit einer staatlichen Prüfung und besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege.
Einstellungsvoraussetzungen
Ausbildung
Mindestens erster allgemeinbildender Schulabschluss (Hauptschulabschluss) und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung bzw. Abschluss der Fachoberschulreife (Realschulabschluss) und höher.
Sonstige Voraussetzungen
Nachweis über das Vorhandensein des Deutschen Jugendschwimmabzeichens in Silber (unter 18 Jahren) bzw. Deutschen Schwimmabzeichens in Silber (über 18 Jahre); Abzeichen nicht älter als zwei Jahre, Feststellung der gesundheitlichen Eignung, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie Zuverlässigkeit, selbständiges und kooperatives Arbeiten, hohes Engagement und Kundenorientierung, Identifikation mit den Grundsätzen des Rettungsdienstes.
Auswahlverfahren
Bewerbungsunterlagen
Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Einstellungstest
Der Einstellungstest besteht aus einem Vortest (Diktat und Aufgaben aus dem mathematischen und anderen naturwissenschaftlichen Bereichen, Fragen zum Allgemeinwissen), praktische Übungen und einem Vorstellungsgespräch.
Vorstellungsgespräch
Beim persönlichen Vorstellungsgespräch kommt es darauf an, ein Bild des Bewerbers zu erhalten, das soweit wie möglich der Wirklichkeit entspricht. Dabei werden mündliche und schriftliche Angaben des Bewerbers miteinander verglichen.
Kontakt
Bei Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an Herrn Freese.