Zählerstandsmeldung des Gartenwasserzählers abgeben
Den Zählerstand Ihres Gartenwasserzählers müssen Sie bis zum 15.09. des jeweiligen Jahres übermitteln, um die Wasserschwundmenge geltend zu machen.Allgemeine Informationen
Aus der Differenz des Zählerstandes des installierten Gartenwasserzählers zur letzten Meldung wird die Wasserschwundmenge berechnet. Diese wird dann bei den Schmutzwassergebühren des Folgejahres mindernd berücksichtigt.
Voraussetzungen
Sie besitzen einen durch einen Fachbetrieb installierten und angemeldeten Gartenwasserzähler.
Erforderliche Unterlagen
- das Kassenzeichen
- die Zählernummer
- den Zählerstand
Kosten
Verfahrensablauf
Den Zählerstand können Sie online über das Serviceportal oder schriftlich über das bereitgestellte Formular einreichen.
Nach Einreichung der Zählerstandsmeldung werden die angegebenen Daten ins System eingepflegt und geprüft. Nach Auswertung der Daten wird die Differenz auf Ihrem Gebührenkonto gutgeschrieben. Die Ermäßigung der Schmutzwassergebühr wird mit der nächsten Forderung verrechnet.
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 2 der Beitrags- Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkrath
Online-Services
Diese Dienstleistung können Sie online beantragen:
Online beantragenInformationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.