Dauergenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone Bahnstraße
Allgemeine Informationen
Bei der Straßenverkehrsbehörde kann eine Dauergenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone Bahnstraße beantragt werden, damit ein im Eigentum befindlicher oder angemieteter Parkplatz beziehungsweise eine Garage angefahren werden kann.
Für die Erteilung dieser Genehmigung wird eine Gebühr von 60,00 Euro erhoben.
Die Genehmigung ist drei Jahre gültig.
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