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Reinigung von Straßen

Allgemeine Informationen

Die Straßenkehrmaschinen fahren alle 14 Tage durch die Straßen, die nach der Straßenreinigungssatzung für die Sommerreinigung vorgesehen sind. In den Fußgängerzonen wird die Straßenreinigung zwei Mal wöchentlich durchgeführt. Zu den Aufgaben der Bauhofs zählt auch die Reinigung der Straßeneinläufe zum Zweck der Entwässerung.

Reinigungs- und Kehrpflicht von Eigentümerinnen und Eigentümern

Folgende Rechte und Pflichten obliegen den Eigentümerinnen und Eigentümer von angrenzenden Grundstücken:

  • Kehrung der Straßen, die nicht durch die Stadt gereinigt werden,
  • Reinigung der Gehwege und solcher Straßenflächen, die durch optische oder sonstige Merkmale für die Fußgängernutzung abgetrennt sind,
  • Freiräumen der Gehwege für Fußgänger von Schnee und Eis mit einer Bahn von 1,50 Meter Breite (zwischen 07:00 und 20:00 Uhr, nach Ende des Schneefalls, feiertags ab 09:00 Uhr),
  • Nachts muss weder geräumt noch gestreut werden.

Bei Fragen und Anregungen können Sie sich an die Leitung des Bauhofes wenden (siehe „Ansprechperson“).


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.