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Einsichtnahme in Gebäudeakten

Einsichtnahme in Bauakte

Allgemeine Informationen

Die Grundstücksakten der vorhandenen und genehmigten bzw. angezeigten Gebäude und baulichen Anlagen werden im Fachbereich Bauaufsicht geführt und stehen allen Berechtigten zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Es besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Fachbereich archivierte Bauakten einzusehen und Kopien daraus zu erhalten.

Das Bauaktenarchiv dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Im Rahmen unserer Möglichkeiten sind wir jedoch gerne bereit, Eigentümerinnen und Eigentümern der Grundstücke oder deren Bevollmächtigten nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Vervollständigung ihrer Bauunterlagen zu helfen.

Das berechtigte Interesse an der Akteneinsicht ist nachzuweisen.

Wer kann Akteneinsicht beantragen?

Akteneinsicht wird den folgenden Personen gewährt:

  • der Eigentümerin oder dem Eigentümer
  • dem von der Eigentümerin oder dem Eigentümer schriftlich Bevollmächtigten

Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nur der Eigentümerin oder dem Eigentümer oder die von der Eigentümerin oder vom Eigentümer bevollmächtigten Person die Akteneinsicht gewährt wird.

Als Eigentümernachweis dienen

  • ein Grundbuchauszug oder
  • ein aktueller Grundsteuerbescheid oder
  • ein notarieller Kaufvertrag und
  • ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
  • Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers, soweit die Akteneinsicht von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden soll

Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.