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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gemäß § 26 der Gemeindeordnung NRW

Allgemeine Informationen

Mit einem Bürgerbegehren können Bürgerinnen und Bürger beantragen, dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Stadt Erkrath selbst entscheiden. Ein Bürgerentscheid wird durchgeführt, wenn dem zulässigen Bürgerbegehren nicht entsprochen wird.

Anforderungen an ein Bürgerbegehren

Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden und folgendes enthalten:

  • die zur Entscheidung zu bringende Frage bzw. Angelegenheit
  • eine Begründung
  • die Angabe von bis zu drei Vertretungsberechtigten

Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich. Sie teilt den Vertretungsberechtigten schriftlich eine Einschätzung der mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten (Kostenschätzung) mit. Die Kostenschätzung der Verwaltung ist bei der Sammlung der Unterschriften anzugeben. Ein Bürgerbegehren muss in Erkrath von 7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger (in Erkrath derzeit circa 2.600 Wahlberechtigte) unterzeichnet sein. Die Angaben werden von der Stadt Erkrath geprüft.

Ablauf des Verfahrens bei einem Bürgerbegehren

Den Vertreterinnen und Vertretern des Bürgerbegehrens wird Gelegenheit gegeben, den Antrag in der Sitzung des Rates zu erläutern. Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt haben rechtliche Verpflichtungen der Stadt Erkrath hierzu bestanden.

Der Rat stellt unverzüglich fest, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Gegen die ablehnende Entscheidung des Rates können nur die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens Rechtsbehelf einlegen. Entspricht der Rat dem zulässigen Bürgerbegehren nicht, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren, so unterbleibt der Bürgerentscheid.

Aktuelle Bürgerentscheide

Ausführliche Informationen zu aktuellen Bürgerentscheiden finden Interessierte hier.

Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.