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Ausnahmegenehmigung für die Benutzung von Tongeräten

Allgemeine Informationen

Tongeräte wie Musikinstrumenten, Stereoanlagen oder Veranstaltungstechnik dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht belästigt werden (§ 10 des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW).

Soll es doch mal etwas lauter werden, etwa für ein Konzert oder eine Feier, kann beim Fachbereich Einwohner · Ordnung eine Ausnahmeerlaubnis beantragt werden. Die Ausnahmeerlaubnis kann wird erteilt, wenn im Einzelfall ein öffentliches oder überwiegendes privates Interesse besteht.

Antragsverfahren

Die Anträge sind spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stellen.

Beachten Sie bitte, dass aufgrund des höheren Bearbeitungsaufwandes eine erhöhte Gebühr erhoben werden muss, wenn ein Antrag erst kurzfristig eingeht. Geht ein Antrag erst am Veranstaltungstag oder am Arbeitstag davor ein, kann er nicht mehr genehmigt werden!

Ihren Antrag reichen Sie bitte schriftlich ein. Geben Sie dazu

  • das Datum, den Ort und den Anlass der Veranstaltung,
  • die erwartete Zuschauer- oder Besucherzahl sowie
  • die Art und Leistungsfähigkeit der zum Einsatz kommenden Tongeräte an.

Eine Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen hinsichtlich der Nutzungsdauer und -zeiten oder einer Begrenzung des Schallpegels verbunden.

Gebühren

Für die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zur Benutzung von Tongeräten in möglicherweise belästigender Lautstärke wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese beträgt für private Veranstaltungen und Veranstaltungen von Vereinen 50,00 Euro pro Veranstaltungstag und für gewerbliche Veranstaltungen 100,00 € pro Veranstaltungstag.

Sollte sich die Veranstaltung in die Nachtzeit, also auch nach 22:00 Uhr, erstrecken, ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung von der Einhaltung der Nachtruhe zu beantragen.

Bei kurzfristig gestellten Anträgen (Eingang weniger als zwei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn) müssen aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwandes höhere Gebühren erhoben werden (zusätzlich 20 % des Regelgebührensatzes).


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.