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An-, Ab- oder Ummeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Wohnung in Erkrath beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden. Bei einem Umzug innerhalb Erkraths müssen Sie sich innerhalb des gleichen Zeitraumes ummelden. Eine Abmeldung ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie in das Ausland verziehen oder nach der Aufgabe einer Wohnung vorübergehend ohne festen Wohnsitz sind.

Anmeldungen

Nach dem Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anmelden.

Bitte kommen Sie zu diesem Zweck persönlich in das Bürgerbüro und bringen Sie die Ausweisdokumente sämtlicher Familienmitglieder mit. Für Kinder, die noch kein Ausweisdokument besitzen, ist die Geburtsurkunde vorzulegen. Die Anmeldung wird direkt erfasst, das vorherige Ausfüllen eines Formulars ist nicht erforderlich. Auch bei der Anmeldung von Erwachsenen ist zur Vermeidung von Unstimmigkeiten eine Geburts- oder Eheurkunde mitzubringen. 

Zum 01.11.2015 trat das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Seitdem ist bei der Anmeldung eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Mit dieser Bescheinigung bestätigt Ihre Wohnungsgeberin oder Ihr Wohnungsgeber, dass Sie tatsächlich in die Wohnung eingezogen sind und diese bewohnen (das entsprechende Formular „Wohnungsgeberbescheinigung“ finden Sie unter „Dokumente“). Sollten Sie eine Wohnung beziehen, die sich in Ihrem Eigentum befindet, können Sie einen Grundbuchauszug als Nachweis vorlegen.

Die Anmeldung ist gebührenfrei. Eine verspätete Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, in diesem Fall wird ein Verwarngeld verhängt.

Ummeldungen

Wenn Sie innerhalb Erkraths umziehen, müssen Sie sich binnen zwei Wochen im Bürgerbüro ummelden.

Bitte kommen Sie zu diesem Zweck persönlich in das Bürgerbüro und bringen Sie die Personalausweise sämtlicher Familienmitglieder mit, damit die neue Anschrift auf den Ausweisen eingetragen werden kann. Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten empfiehlt es sich, auch die Geburts- oder Eheurkunde mitzubringen.

Zum 01.11.2015 trat das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Seitdem ist bei der Anmeldung eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Mit dieser Bescheinigung bestätigt Ihre Wohnungsgeberin oder Ihr Wohnungsgeber, dass Sie tatsächlich in die Wohnung eingezogen sind und diese bewohnen (das entsprechende Formular „Wohnungsgeberbescheinigung“ finden Sie unter „Dokumente“). Sollten Sie eine Wohnung beziehen, die sich in Ihrem Eigentum befindet, können Sie einen Grundbuchauszug als Nachweis vorlegen.

Die Ummeldung ist gebührenfrei. Eine verspätete Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, in diesem Fall wird ein Verwarngeld verhängt.

Abmeldungen

Eine Abmeldung ist nur noch erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen. Die Abmeldung wird direkt, wenn Sie mit Ihrem Personalausweis beziehungsweise Pass ins Bürgerbüro kommen, zu dem Tag erfasst, an dem Sie Deutschland verlassen, allerdings höchstens eine Woche im Voraus. Alternativ kann nach dem Wegzug die Abmeldung aus dem Ausland erfolgen. Die Abmeldung ist gebührenfrei.


Sollten Sie in eine andere Gemeinde innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anmelden. Die Abmeldung in Erkrath erfolgt dann automatisch per Rückmeldung durch die Zuzugsgemeinde.


Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes muss bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes erfolgen. Ist bei der Behörde des Hauptwohnsitzes der Nebenwohnsitz nicht vermerkt, etwa wegen fehlender Datenübermittlung, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Erkrath in Verbindung.

Informationen für Vermieterinnen und Vermieter

Das Bundesmeldegesetz (BMG) trat zum 01.11.2015 in Kraft. Somit haben Sie gemäß § 19 BMG die Verpflichtung, bei allen An-, Ab- oder Ummeldungen der in Ihrer Immobilie wohnenden Personen mitzuwirken. Hierzu haben Sie oder eine von Ihnen mit qualifizierter Vollmacht beauftragte Person, die bei Ihnen einziehenden beziehungsweise ausziehenden meldepflichtigen Mieterinnen und Mieter samt aller weiteren ein- oder ausziehenden Personen zu bestätigen. Die Bestätigung ist binnen zwei Wochen vorzunehmen und mit dem Einzugs- beziehungsweise Auszugsdatum zu versehen.

Online-Services

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Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.