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Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Allgemeine Informationen

Für die Eheschließung im Ausland müssen deutsche Staatsangehörige oftmals ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen.

Dieses Dokument bescheinigt die sogenannte Ehefähigkeit des deutschen und des anderen Partners. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden beider Partner notwendig.

Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

Die Eheschließenden haben sich im Zweifel beim Standesamt des Heiratslandes zu erkundigen, ob die Vorlage eines solchen Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich ist.

In einigen Staaten reicht ersatzweise die Vorlage einer aktuellen Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes aus.

Nach dem Übereinkommen vom 05.09.1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen können mehrsprachige Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden. Diese haben den Vorteil, dass neben der deutschen auch die europäischen Sprachen, wie zum Beispiel die englische, französische oder spanische Sprache aufgeführt sind und Sie so die Kosten für eine Übersetzung sparen.

Voraussetzungen

Das Ehefähigkeitszeugnis muss bei dem Standesamt beantragt werden, in dessen Bezirk einer der/oder beide deutschen Partner seinen/ihren Wohnsitz hat/haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Besteht kein inländischer Wohnsitz, so ist der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort maßgebend.

Liegt kein Ehehindernis vor, wird das Ehefähigkeitszeugnis sofort ausgestellt und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Familienstand und persönlichen Umständen, sind unterschiedliche Unterlagen und Urkunden im Original vorzulegen. Es empfiehlt sich hierüber vorab Rücksprache mit dem Standesamt zu halten.

Wer nicht mit Hauptwohnsitz in Erkrath, sondern einer anderen Stadt im In- oder Ausland gemeldet ist, muss immer eine aktuelle (vor nicht mehr als 14 Tagen ausgestellte) Aufenthaltsbescheinigung bzw. Erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes vorlegen.

Deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland geboren sind, müssen grundsätzlich folgende Unterlagen vorlegen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt)

Sollten Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet gewesen sein:

  • Eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters
  • Eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters der Vorehe mit Auflösungsvermerk (wenn die letzte Vorehe in Deutschland geschlossen wurde)

Sollten Sie bereits eine Lebenspartnerschaft geführt haben, die aufgelöst wurde:

  • Eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters
  • Eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters mit Auflösungsvermerk

In folgenden Fällen sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen:

  • Bei Beteiligung einer ausländischen Staatsangehörigkeit
  • Wenn eine(r) der Eheschließenden nicht in Deutschland geboren wurde
  • Bei Beteiligung ausländischer Vorehen
  • Wenn eine Vorehe im Ausland geschieden wurde (ggfs. ist ein Anerkennungsverfahren über das OLG Düsseldorf erforderlich)

Gebühren

Bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

  • wenn deutsches Recht zu beachten ist 65,00 Euro
  • wenn ausländisches Recht zu beachten ist 110,00 Euro

Allerdings können in Einzelfällen weitere Gebühren, z. B. für Eidesstattliche Versicherungen oder Erweiterte Meldebescheinigungen anfallen.

Kontakt zum Standesamt

Persönliche Rücksprachen vor Ort sind derzeit nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die entsprechenden Rufnummern sind unter „Ansprechperson“ hinterlegt.

Generelle Anfragen können zudem auch per Mail an standesamt@erkrath.de geschickt werden. Informationen per Fax senden Sie bitte an die Faxnummer 0211 2407-3403.


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.