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Befreiung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Allgemeine Informationen

Für dringend notwendige Transporte, die nachweislich nicht an Werktagen durchgeführt werden können, kann die Straßenverkehrsbehörde eine Befreiung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie der Ferienreiseverordnung erteilen.

Die Gebühr für die Befreiung richtet sich nach der „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“ und liegt zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro. Sie richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und dem durch die Genehmigung zu erwartenden Gewinn.

Zusatzliche Informationen

Zahlungshinweise

Die Stadt Erkrath bietet Ihnen die Möglichkeit, fällige Beträge kostenfrei und bequem per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen. Dazu müssen Sie lediglich der Stadt Erkrath einmalig ein SEPA-Mandat erteilen. Somit ersparen Sie sich die Überweisung und bei regelmäßigen Zahlungen die Einrichtung eines Dauerauftrages.

Haben Sie bereits ein SEPA-Mandat erteilt, denken Sie bitte bei einem Wechsel Ihres Kontos auch daran, uns diese Änderung mitzuteilen. Dazu können Sie selbstverständlich auch die Ihnen von Ihrer Bank zur Verfügung gestellten Vordrucke nutzen.

Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung „Zahlungsverkehr“.


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.