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Die angebotenen Grabarten auf den Erkrather Friedhöfen

Die Stadt Erkrath bietet auf allen drei städtischen Friedhöfen verschiedene Grabformen zur Bestattung an. Auf dem Parkfriedhof Neandertal sind auch anonyme Bestattungen und Beisetzungen in ein muslimisches Grabfeld möglich. Darüber hinaus ist auf dem Friedhof Kreuzstraße ein Sternenkinderfeld zur Bestattung von nicht lebend geborenen Kindern eingerichtet.

Wenn Sie sich für eine der Grabarten entschieden haben, können Sie ein Nutzungsrecht an einem Grab erwerben. Grundsätzlich entspricht die Dauer des Nutzungsrechts den geltenden Ruhezeiten, etwas anderes gilt für die Rasenreihengräber. Informationen zu den einzelnen Ruhezeiten erhalten Sie unten in den Grabbeschreibungen.

Seit kurzer Zeit bietet die Stadt Erkrath auch Urnengemeinschaftsgräber, Baumreihengräber und auf dem Friedhof Neanderweg ein Aschestreufeld als neue pflegefreie Grabarten an. Urnengemeinschaftsgräber können auf allen Erkrather Friedhöfen erworben werden.

Anmeldeformulare für Bestattungen, die aktuelle Friedhofssatzung sowie weitere Informationen rund um die Bestattung können Sie unter „Dokumente” einsehen und ausdrucken.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den einzelnen Grabvarianten.

Sargwahlgräber und Urnenwahlgräber

Sargwahlgräber

Sargwahlgräber sind Wahlgräber, die als Einzel-oder Mehrfachgräber erworben werden können. Zusätzlich zur Beisetzung je eines Sarges können bis zu vier Urnen pro Grabstelle beigesetzt werden. Es handelt sich hierbei um das klassische Familiengrab.

Bei einer Neubestattung sind Wahlgräber für den Zeitraum der 30-jährigen Ruhezeit zu erwerben. Die Besonderheit eines Wahlgrabs ist, dass das Grabfeld vom Nutzungsberechtigten ausgesucht werden kann. Nach Ablauf der Ruhezeit kann diese Grabart auch ohne erneute Bestattung für einen Zeitraum zwischen einem Jahr und 30 Jahren, auch mehrfach, nacherworben werden.

Es ist auch möglich, zunächst ohne Bestattung eine Grabstelle für die Zukunft zu erwerben. Die Grabstelle muss in diesem Fall für mindestens fünf Jahre angekauft und während dieser Zeit von dem Nutzungsberechtigten gepflegt werden. Die Pflege und Erhaltung der Grabstätte sowie das Abräumen nach Ablauf der Nutzungszeit, sofern kein Nacherwerb gewünscht wird, obliegen dem Nutzungsberechtigten.

Urnenwahlgräber

Für Urnenwahlgräber, die es in zwei Größenvarianten gibt, gelten im Allgemeinen die gleichen Regelungen wie für Sargwahlgräber. Auch für diese Grabart gilt eine 30-jährige Ruhezeit, für die das Grab erworben werden muss. Urnenwahlgräber können auch ohne aktuelle Bestattung für einen Zeitraum von einem bis zu 30 Jahren, auch mehrmals, nacherworben werden. Es ist auch hier möglich, neue Grabstellen für die Zukunft zu den gleichen Bestimmungen, wie sie für Wahlgräber gelten, zu erwerben.

Urnenwahlgräber für vier Urnen

Großformatige Urnenwahlgräber mit den Maßen 1,50 x 0,80 Meter können für Beisetzungen für bis zu vier Urnen genutzt werden und eignen sich demzufolge sehr gut als Familienurnengräber.

Urnenwahlgräber für zwei Urnen

Das kleine Urnenwahlgrab mit einer Größe von 0,80 x 0,80 Meter ist für eine Bestattung von bis zu zwei Urnen vorgesehen, zum Beispiel als Grablege für ein Ehepaar. Diese Variante ist preisgünstiger und durch die kleinere Fläche auch leichter durch die Angehörigen zu pflegen.

Reihengräber und Urnenreihengräber

Sargreihengräber und Kinderreihengräber

Reihengräber

Reihengräber sind Grabanlagen für Erdbestattungen und werden auf einem hierfür vorgesehenen Grabfeld der Reihe nach vergeben. Der Standort eines Reihengrabs kann daher nicht, wie es bei Wahlgräbern möglich ist, individuell ausgesucht werden. Die Ruhezeit für Reihengräber beträgt ebenfalls 30 Jahre. Reihengräber können nach Ablauf der Ruhezeit jedoch nicht nacherworben werden. Reihengräber müssen daher nach Ablauf der Ruhezeit durch den Nutzungsberechtigten zwingend abgeräumt werden.

Je Grabstelle ist grundsätzlich nur eine Bestattung möglich. Lediglich bei einer gleichzeitigen Bestattung können bis zu vier Urnen mitbestattet werden. Weitere Ausnahmen ergeben sich aus der Friedhofssatzung (§ 15 Abs. 4).

Wer die Beisetzung eines Angehörigen in ein bereits angelegtes Grab in Erwägung zieht, sollte aufgrund der zeitlichen Einschränkungen des Reihengrabs ein Wahlgrab vorziehen.

Kinderreihengräber

Für Bestattungen von Kindern unter fünf Jahren sind auf allen städtischen Friedhöfen kleinformatige Kinderreihengräber vorgesehen. Die Ruhezeit beträgt hier 25 Jahre.

Urnenreihengräber

Für Urnenreihengräber gelten im Allgemeinen dieselben Regelungen wie für Sargreihengräber.

Auch diese Gräber werden der Reihe nach vergeben, ein Aussuchen innerhalb des Grabfeldes ist nicht möglich. Es kann grundsätzlich nur eine Urne bestattet werden. Weitere Urnenbeisetzungen und ein Nacherwerb der Grabstelle sind nicht möglich. Für Urnenreihengräber gilt derzeit eine sogenannte Verfügungszeit von 20 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit sind die Gräber durch den Verfügungsberechtigten abzuräumen.

Baumgrabstätten

Baumgrabstätten sind als Rasenfläche angelegte Urnenreihengrabstätten. Mehrere Grabstätten sind um jeweils einen Baum angeordnet. Es sind ausschließlich aus Naturstoffen hergestellte, biologisch abbaubare Urnen, ohne oder mit leicht abbaubarer Innenkapsel zu verwenden. Die Ablage von Grabschmuck und Kerzen ist auf der Fläche nicht gestattet, diese können an der dafür vorgesehenen Ablagestelle abgelegt werden.

Bepflanzung und Pflegemaßnahmen erfolgen ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung.

Neue Grabvariante: Aschestreufeld

Auf dem städtischen Teil des Friedhofes Neanderweg steht ein Aschestreufeld zur Verfügung. Die Asche wird auf diesem von der Friedhofsverwaltung festgelegten Bereich durch Verstreuung beigesetzt, wenn dies die/der Verstorbene schriftlich bestimmt hat.
Am Aschestreufeld kann gekennzeichnet werden, wer verstreut worden ist. An einem dafür vorgesehenen Gedenkbaum können der Name und das Geburts- und Sterbedatum der verstorbenen Person durch Gravur eines Blattes vom Antragstellenden der Bestattung hinterlegt werden. Andere Grabmale und bauliche Anlagen (§§ 22 ff.) sind nicht zulässig.

Neu: Grabbeigabe

Als Grabbeigabe gemäß § 10 Abs. 2 ist die Totenasche eines kremierten Haustiers in bereits belegte Grabstätten zulässig. Ein dem Tod der/des Tierhalterin/Tierhalters vorausgehendes Begräbnis des Tieres ist ausgeschlossen. Die Einbringung soll außerhalb der Öffnungszeiten des betroffenen Friedhofs erfolgen. Eine Trauerzeremonie findet aus diesem Anlass nicht statt. Hinweise auf die Einbringung dürfen nicht an der Grabstätte angebracht werden.


Rasenreihengräber und Urnenrasenreihengräber

Auf allen drei städtischen Friedhöfen befinden sich Rasenflächen zur Bestattung in Rasenreihen- und Urnenrasenreihengräbern. Diese Grabarten werden oft als „halbanonyme Gräber” bezeichnet.

Bei einem Rasenreihengrab handelt es sich um eine Grabstätte, die sich auf einer Wiese befindet. Die Grabstätte wird auch hier der Reihe nach vergeben, sodass sie nicht individuell ausgesucht werden kann. Die Ruhezeiten betragen 30 Jahre für Särge und 25 Jahre für Urnengräber.

An der jeweiligen Bestattungsstätte ist eine Grabplatte verpflichtend. Größe, Form, Material, Aufschrift und Farbe dieser Grabplatten sind in der Friedhofsatzung fest vorgeschrieben. Andersartige Grabsteine und Holzkreuze sind daher nicht gestattet. Weitere Informationen über die genaue Gestaltung der Grabplatten und das Rasenreihenfeld können Sie der Friedhofssatzung entnehmen.

Wie bei den anonymen Rasenflächen wird der Rasen auch hier durch den Friedhofsgärtner gepflegt, für die Angehörigen fällt für die Dauer der Ruhezeit keinerlei Pflegearbeit an. Daher dürfen auch keine Gegenstände, Kerzen, Grabschmuck oder ähnliches an den Grabstellen abgelegt werden. An allen Rasenfeldern sind Gedenkplätze zum Abstellen von Kerzen und Schmuck eingerichtet.

Urnengemeinschaftsgrabanlagen

Eine Bestattung in einer Urnengemeinschaftsgrabanlage ist auf jedem der drei Erkrather Friedhöfe möglich. Die Bestattung ist sowohl in einem Wahlgrab, bei dem sich der Nutzungsberechtigte seine Grabstätte individuell aussuchen kann, als auch in einem Reihengrab möglich. In einer Wahlgrabstätte dürfen bis zu zwei Urnen bestattet werden, in einer Reihengrabstätte eine Urne.

Die Friedhofsverwaltung pflegt diese Grabanlage dauerhaft. Blumenschmuck, Gestecke oder Grablichter dürfen daher nicht abgelegt werden. Das Ablegen von Einzelblumen ist jedoch gestattet.

Die Ruhefrist beträgt 30 Jahre.

Anonyme Gräber (nur Parkfriedhof)

Auf dem Parkfriedhof Neandertal im Ortsteil Hochdahl-Millrath befinden sich Rasenflächen zur anonymen Bestattung.

Anonyme Reihengräber sind in Reihe angelegte Einzelgrabstätten, in denen jeweils nur ein Sarg bzw. eine Urne bestattet werden kann. Es besteht keine Auswahlmöglichkeit hinsichtlich der Lage der Grabstätte. Es ist zudem nicht möglich, den Namen des Verstorbenen auf einer zentralen Grabplatte oder ähnlichem eingravieren zu lassen.

Da auf dem Rasen weder Schmuck noch Kerzen oder Blumen abgelegt werden dürfen, ist an den Feldern ein Gedenkplatz mit Ablagemöglichkeiten vorhanden. Die Pflege und Erhaltung der Grabstätte obliegen der Friedhofsverwaltung. Bestattungen auf anonymen Grabfeldern sind sowohl mit als auch ohne Beteiligung von Trauergästen möglich. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre.

Muslimisches Grabfeld (nur Parkfriedhof)

Auf dem Parkfriedhof Neandertal befindet sich ein Grabfeld für Bestattungen nach muslimischem Ritus. Der Verstorbene wird hierbei gen Mekka bestattet, zudem erfolgen Beisetzungen in einem Leinentuch und nicht in einem herkömmlichen Sarg. Der Transport des Verstorbenen innerhalb des Friedhofs muss jedoch immer in einem geschlossenen Sarg erfolgen. Räumlichkeiten für die rituelle Verabschiedung und Waschung sind vorhanden. Die Pflege und die Erhaltung der Grabstätte obliegen dem Nutzungsberechtigten.

Sternenkinderfeld für Früh- und Totgeborene (nur Friedhof Kreuzstraße)

Auf dem Friedhof Kreuzstraße in Alt-Erkrath befindet sich seit dem Frühjahr 2011 auf Initiative der katholischen und der evangelischen Kirchengemeinden Erkrath eine Gedenkstätte mit Begräbnismöglichkeit für sogenannte Sternenkinder, häufig auch als Schmetterlingskinder oder Engelskinder bezeichnet.

Sternenkinder sind Kinder, die keine Zeit zum Leben bekamen und tot geboren wurden. Nicht lebend geborene Kinder können hier auf Wunsch der Eltern in Würde beerdigt werden. Kleine Erinnerungssteine mit Beschriftungen dürfen abgelegt werden. Die evangelische und die katholische Kirchengemeinde bieten einmal im Vierteljahr einen ökumenischen Gottesdienst mit Bestattung von tot geborenen Kindern an. 

Ansprechpartner

Bitte wenden Sie sich bezüglich des Sternenkinderfeldes an die Kirchengemeinden: Katholische Kirche Erkrath - Pfarrbüro oder Evangelische Kirche Erkrath - Gemeindeamt.