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Rattenbekämpfung

Allgemeine Informationen

Bei Ratten handelt es sich um Gesundheitsschädlinge im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), von denen Krankheitserreger auf den Menschen und Haustiere übertragen werden können. Ihre Eindämmung und Bekämpfung ist als Maßnahme des Gesundheitsschutzes Pflichtaufgabe der Kommunen.

Rattenbekämpfung auf öffentlichen Flächen

Aufgrund der möglichen Übertragung von Krankheiten auf Menschen und Haustiere durch Ratten, deren Parasiten, Schadfraß oder Verunreinigungen durch die Ausscheidungen von Ratten handelt es sich bei der Rattenbekämpfung um eine Aufgabe der Gefahrenabwehr. In Erkrath koordiniert die Ordnungsbehörde daher die Rattenbekämpfung auf öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen sowie auf sonstigen im Eigentum der Stadt Erkrath stehenden Grundstücken. Die Beköderung im Erkrather Kanalnetz wird vom Abwasserbetrieb koordiniert. 

Die Stadtverwaltung ist zur Rattenbekämpfung auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Feststellungen und Sichtungen von Ratten, deren Bauten oder anderen Anhaltspunkte wie Kot- oder Fraßspuren auf den oben genannten Flächen sind daher der Stadtverwaltung mitzuteilen.

Rattenbekämpfung auf privaten Flächen

Bei Rattenbefall auf Privatgrundstücken sind die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer unverzüglich zur Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen auf eigene Kosten verpflichtet.

Hierbei sind Feststellungen und Sichtungen von Ratten, deren Bauten oder anderen Anhaltspunkte wie Kot- oder Fraßspuren auf Privatgrundstücken der Stadtverwaltung mitzuteilen.

Vorbeugende Maßnahmen

Alle können dazu beitragen, die Rattenpopulation auf ein Minimum zu begrenzen:

  • Entsorgen Sie Speisereste nie über die Toilette. Die Ablagerungen an den hausinternen Abwasserrohren ziehen Ratten an und erleichtern den Tieren das Eindringen.
  • Halten Sie die Abfallbehälter und Komposter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen.
  • Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter – niemals daneben. Lagern Sie gelbe Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich.
  • Lassen Sie keine für Haustiere oder Vögel vorgesehene Futterquelle unkontrolliert offenstehen.
  • Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit. Verschließen Sie offene Stellen jeder Art (etwa Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, damit Ratten nicht in die Gebäude gelangen können. Bauen Sie Rückstauklappen in das Abflusssystem ein.

Weitere Hinweise und Tipps kann die städtische Abfallberatung geben


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.