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Vollstreckung

Allgemeine Informationen

Der Vollstreckungsbehörde organisiert die Beitreibung aller öffentlich -rechtlicher und teilweise privatrechtlicher Geldforderungen der Stadt Erkrath und anderer Behörden sowie das Verfahren zur Vermögensauskunft (früherer Offenbarungseid).

Nach der Mahnung erhalten Sie ein Schreiben mit Ihrer Zahlungspflicht. Wird nicht gezahlt, hat die Verwaltung gegen die Schuldner mehrere Möglichkeiten, die wir Ihnen im Folgenden erklären.

Ferner erfahren Sie Näheres zur Amtshilfe, Insolvenzen und der Versteigerung in der Zollauktion.

Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft

Die Verwaltung kann Auskunft über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verlangen. Diese Vermögensaufstellung bestätigt der Zahlungspflichtige mit der Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung (früherer Offenbarungseid). Werden solche Angaben im Verfahren verweigert, droht die Erzwingungshaft, bei falschen Angaben drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Diese wirtschaftliche Situation des Schuldners wird anderen Behörden digital offeriert, um die Information ihrerseits zu nutzen.

Reicht das bestätigte Vermögen nicht aus, die Schulden zu begleichen, oder wurde der Pflicht zur Abgabe einer Vermögensauskunft nicht nachgekommen, folgt die Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis. Es ist öffentlich und dient dazu, den Geschäftsverkehr vor nicht kreditwürdigen Schuldnern zu schützen.

Das bedeutet zum einen fehlende Kreditwürdigkeit und zum anderen gegebenenfalls Einschränkungen bei der Ausübung eines Gewerbes.

Vollstreckung in beweglichen Sachen

  • Pfändung des Vollziehungsbeamten von beweglichen Sachen zum Beispiel einschließlich Kraftfahrzeuge
  • unmittelbarer Zwang (Ventilwächter oder Parkkralle)
  • Wohnungsdurchsuchungen
  • Die Vollstreckung im Außendienst wird im Stadtgebiet von Erkrath durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt
  • Forderungspfändungen des Vollstreckungsinnendienstes (zum Beispiel Lohn-, Konto-, Sozialleistungs- und Mietpfändungen)
  • Pfändung von sonstigen verwertbaren Rechten

Vollstreckung in Grundbesitz

  • Eintragung von Zwangssicherungshypotheken oder –verwaltungen
  • Durchführung von Zwangsversteigerungen

Diese Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz werden auf Antrag der Vollstreckungsbehörde durch das für das Grundstück zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt. Auskünfte über Zwangsversteigerungstermine erhalten sie beim Amtsgericht Mettmann.

Weitere Kosten / Gebühren

Für die Vollstreckung haben die Zahlungspflichtigen Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckung zu entrichten, die ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden können.

Amtshilfe

Die Vollstreckungsabteilung treibt nicht nur Forderungen der Stadt Erkrath bei, sondern auch diejenigen bestimmter anderer Behörden und Gläubiger (zum Beispiel Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ), der Handwerker- oder Apothekerkammer).

Insolvenzen

Neben den dargestellten Aufgaben ist die Vollstreckungsabteilung auch Ansprechperson für außergerichtliche Einigungen (Vorinsolvenzen) und Forderungen im regulären Insolvenzverfahren.

Haben Sie Interesse am Erwerb gepfändeter Sachen?

Gepfändete Sachen werden im Rahmen von Auktionsveranstaltungen oder im Internet versteigert.


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.