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Beantragung eines Führungszeugnisses

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Führungszeugnis benötigen, können Sie den Antrag dazu im Bürgerbüro stellen. Der Antrag wird dann an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und an Sie oder an die von Ihnen benannte Behörde versandt.

Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich und unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zu erfolgen. Der Verwendungszweck, für den das Führungszeugnis benötigt wird, ist anzugeben. Minderjährige können ab Vollendung des 14. Lebensjahres ein Führungszeugnis beantragen. Auch deren gesetzliche Vertreterinnen und -vertreter sind bei Minderjährigen antragsbefugt. Bei Geschäftsunfähigkeit kann der Antrag nur durch gesetzliche Vertreterinnen oder Vertreter gestellt werden.

Die Möglichkeit zur Online-Antragsstellung besteht unmittelbar beim Bundesamt für Justiz. Dazu sind ein Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion und ein Kartenlesegerät erforderlich. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz per Klick auf den Button „Online beantragen“.

Privates Führungszeugnis (Belegart N)

Sie benötigen ein privates Führungszeugnis um den Nachweis zu erbringen, dass keine Vorstrafe besteht, etwa gegenüber Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber. Das Führungszeugnis wird unmittelbar an Sie versandt. Die Bearbeitungszeit beträgt im Normalfall zwei bis drei Wochen. Die Gebühr für die Ausstellung des Führungszeugnisses beträgt 13,00 Euro und ist bei der Antragsstellung zu bezahlen.

Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0)

Das behördliche Führungszeugnis wird benötigt, wenn Sie bei einer Behörde arbeiten oder dort aus anderem Grund ein Führungszeugnis vorlegen müssen, etwa zur Beantragung einer Gaststättenerlaubnis. Das Führungszeugnis wird unmittelbar an die anfordernde Behörde übersandt. Dazu sind bei der Antragstellung Name und Anschrift der Behörde und nach Möglichkeit ein Aktenzeichen anzugeben. Die Bearbeitungszeit beträgt im Normalfall zwei bis drei Wochen. Die Gebühr für die Ausstellung des behördlichen Führungszeugnisses beträgt 13,00 Euro und ist bei der Antragsstellung zu bezahlen.

Erweitertes Führungszeugnis

Wie der Name schon sagt geht der Umfang des erweiterten Führungszeugnisses über den der einfachen Führungszeugnisse hinaus. Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist in bestimmten Bereichen gesetzlich vorgeschrieben, etwa bei beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten zur Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen.

Bei der Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses ist eine Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der das Vorliegen der Voraussetzungen bestätigt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt im Normalfall zwei bis drei Wochen.

Die Gebühr für die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses beträgt 13,00 Euro und ist bei der Antragsstellung zu bezahlen. Wird der Nachweis erbracht, dass das erweiterte Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung benötigt wird, besteht Gebührenbefreiung.

Europäisches Führungszeugnis

In Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die Ausstellung eines europäischen Führungszeugnisses beantragen, welches sowohl Auskunft über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch über das Strafregister im Herkunftsland gibt. Das Europäische Führungszeugnis kann als privates wie auch als behördliches Führungszeugnis erteilt werden. Eine Übersetzung und inhaltliche Prüfung der Angaben des anderen Mitgliedsstaates erfolgt nicht. Die Bearbeitungszeit beträgt im Normalfall 20 Werktage. Die Gebühr für die Ausstellung des Europäischen Führungszeugnisses beträgt 13,00 Euro und ist bei der Antragsstellung zu bezahlen.

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