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Ausstellung von Meldebescheinigungen

Allgemeine Informationen

Bei Meldebescheinigungen handelt es sich um Bescheinigungen, die einer Person das eigene bestehende Meldeverhältnis bestätigen. Meldebescheinigungen dienen als Nachweis über die bestehende Anmeldung einer Wohnung im Stadtgebiet. Als solche Nachweise können Meldebescheinigungen privaten und behördlichen Zwecken dienen.

Vorraussetzungen

Für die Erteilung einer Meldebescheinigung benötigen Sie:

  • Ihren deutschen Personalausweis oder Reisepass,
  • den Nationalpass bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern oder
  • eine schriftliche Vollmacht, wenn die Aushändigung der Meldebescheinigung an eine andere Person erfolgen soll.

Einfache- und erweiterte Meldebescheinigung

  • Einfachen Meldebescheinigungen gemäß des § 18 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes:
    Diese enthät Vor- und Familiennamen, frühere Namen, Ordens- und Künstlernamen, Geburtsdatum und -ort sowie die aktuelle Anschrift, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
  • Erweiterten Meldebescheinigungen gemäß der §§ 18 Absatz 2 in Verbindung 3 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes:
    Über die in der einfachen Meldebescheinigung enthaltenen Daten können weitere Daten aus dem Melderegister mitgeteilt werden. Dies können Daten zur Staatsangehörigkeit, zur Ehe- oder Lebenspartnerin, zum Ehe- oder Lebenspartner oder zu den eigenen Kindern sein. Dazu ist eine erweiterte Meldebescheinigung zu erteilen. Diese ist zum Beispiel für die Anmeldung zur Eheschließung erforderlich sein.

Gebühren

Die Meldebescheinigung wird bei der Antragstellung unmittelbar ausgestellt und ausgehändigt. Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung sowohl von einfacher als auch erweiterter Meldebescheinigung beträgt jeweils 9,00 Euro.

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