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Bestellung von Urkunden

Allgemeine Informationen

Eine Urkunde ist ein offizielles Dokument, das einen bestimmten Sachverhalt feststellt und rechtsgestaltende Wirkung hat. Es gibt viele Lebenssituationen, in denen von Ihnen verlangt wird, etwas urkundlich nachzuweisen. Sie benötigen Urkunden, um heiraten zu können, Erbschaftsangelegenheiten zu regeln oder auch um Versicherungsleistungen zu erhalten. 

Grundsätzlich können Sie ausschließlich Urkunden bestellen, bei denen das Ereignis tatsächlich in Erkrath bzw. im ehemaligen Amt Gruiten (Millrath, Hochdahl, Gruiten, Schöller) stattgefunden hat (Geburtsort ist Erkrath, Eheschließungsort ist Erkrath, Lebenspartnerschaft ist in Erkrath geschlossen, Sterbeort ist Erkrath).

Sollten Sie sich nicht ganz sicher sein, ob die Personenstandsurkunde tatsächlich vom Standesamt Erkrath ausgestellt werden kann, rufen Sie gern an. 

Arten von Urkunden

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über Urkunden, die vom Standesamt Erkrath für Sie ausgestellt werden können, vorausgesetzt, dass das zu beurkundende Ereignis in Erkrath bzw. im ehemaligen Amt Gruiten (Millrath, Hochdahl, Gruiten, Schöller) stattgefunden hat:

Geburtsurkunde

In die Geburtsurkunde werden die Namen des Kindes, der Geburtstag, der Geburtsort (Erkrath bzw. ehemals Gruiten) und Angaben über die Eltern eingetragen. Ebenso können mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunden ausgestellt werden.

Eheurkunde

Mit der Eheurkunde wird nachgewiesen, dass eine Ehe in Erkrath bzw. ehemals Gruiten geschlossen wurde. Auch lässt sich die Namensführung in der Ehe damit nachweisen. Ebenso können mehrsprachige (internationale) Heiratsurkunden ausgestellt werden. 

Lebenspartnerschaftsurkunde

Die Lebenspartnerschaftsurkunde weist nach, dass eine Lebenspartnerschaft in Erkrath bzw. ehemals Gruiten begründet wurde. Unter anderem ist die Namensführung am Tag der Begründung und gegebenenfalls ein Vermerk über die Auflösung der Lebenspartnerschaft durch Urteil oder Tod eingetragen.

Sterbeurkunde

Sterbeurkunden werden unter anderem benötigt, um vor dem Nachlassgericht eine Erbangelegenheit zu regeln oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Ebenso können mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunden ausgestellt werden.

Gebühren

Die Ausstellung von (Personenstands-)Urkunden ist für Sozialversicherungszwecke kostenlos. In allen anderen Fällen kostet die Urkunde eine Gebühr, die je nach Urkunde unterschiedlich hoch ist. Die einzelnen Gebühren für die Urkunden – nach den derzeit gültigen Sätzen – entnehmen Sie bitte der unter Dokumente aufgelisteten Darstellung.

Urkunden werden bei persönlicher Vorsprache (mit Personalausweis oder Reisepass) und der entsprechenden Gebühr in bar ausgestellt und ausgehändigt. Bei schriftlicher Anforderung werden die Urkunden nur gegen Vorkasse ausgestellt und übersandt.

Die entsprechende Gesamtgebühr für die bestellten Urkunden überweisen Sie bitte vorab unter Angabe des unten genannten Verwendungszweckes und Ihres Familiennamens auf das folgende Konto der Stadt Erkrath

IBAN: DE78 3015 0200 0003 4000 25
BIC: WELADED1KSD
Kreissparkasse Düsseldorf
Verwendungszweck: SK 02050100/431100 Familienname

Wenn Ihre schriftliche Urkundenbestellung vorliegt und der Zahlungseingang der Gebühr bei der Stadt Erkrath vermerkt ist, wird die angeforderte Urkunde zugesandt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie berechtigt sind, die Urkunde anzufordern und die entsprechenden Personenstandsbücher im Standesamt Erkrath geführt werden.

Kontakt zum Standesamt

Persönliche Rücksprachen vor Ort sind derzeit nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die entsprechenden Rufnummern sind unter „Ansprechperson“ hinterlegt.

Generelle Anfragen können zudem auch per Mail an standesamt@erkrath.de geschickt werden. Informationen per Fax senden Sie bitte an die Faxnummer 0211 2407-3403.

Online-Services

Diese Dienstleistung können Sie online beantragen:

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Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.