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Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Allgemeine Informationen

Das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) gewährt allen Personen den Zugang zu den bei öffentlichen Stellen - also auch bei der Stadt Erkrath vorhandenen Informationen. Verwaltungsentscheidungen sollen transparent gemacht und Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig in politische Willensbildung eingebunden werden.

Der Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IFG NRW kann bei der Stadt Erkrath schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Er muss erkennen lassen, welche Informationen konkret angefordert werden.

Die Informationen werden Ihnen möglichst unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht. Je nach Aufwand kann eine Verwaltungsgebühr erhoben werden. Grenzen für den freien Zugang zu Informationen werden da gesetzt, wo beispielsweise Dienst- und Geschäftsgeheimnisse, Datenschutzrechte Dritter oder Belange der inneren Sicherheit berührt werden. Die Ablehnung eines Antrages nach dem IFG NRW ist zu begründen.

Ausführliche Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz NRW erhalten Sie unter „Externe Links”.


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.