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Gutachten zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz

Allgemeine Informationen

Der Fachbereich „Feuerschutz · Rettungsdienst” fertigt auf Antrag gebührenpflichtig gutachterliche Stellungnahmen, Brandschutzgutachten oder Brandschutzkonzepte zu definierten Objekten zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens, auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Erkrath an.

Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.