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Schutz und Fällung von Bäumen (Baumschutz)

Allgemeine Informationen

Der Baumschutz gehört zu den Maßnahmen des kommunalen Naturschutzes und dient in erster Linie dem Schutz von Bäumen von mechanischen oder chemischen Beschädigungen. In Erkrath sind Voraussetzungen für den Schutz des Baumbestandes auf allen öffentlichen und privaten Grundstücken mittels der Satzung zum Schutze des Baumbestandes geschaffen worden.

Nach Maßgabe dieser Satzung wird der Baumbestand zur

  • Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,
  • Gestaltung und Pflege des Orts- und Landschaftsbilds,
  • Sicherung der Naherholung,
  • Abwehr schädlicher Einwirkungen,
  • Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas,
  • Erhaltung eines artenreichen Baumbestands sowie zur
  • Förderung von Naturverständnis und Umweltbewusstsein

geschützt.

Für die Fällung von von der Baumschutzsatzung ausgenommenen Bäumen benötigen Sie keine Fällgenehmigung. Möchten Sie auf Ihrem Grundstück einen geschützten Baum fällen, informieren Sie sich bitte zunächst bei der hier angegebenen „Ansprechperson“.

Den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Fällung oder Veränderung geschützter Bäume können Sie direkt online über das Serviceportal stellen oder als PDF unter „Dokumente“ herunterladen.

Generell geschützte Bäume

Geschützt sind:

  • Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe) sowie
  • mehrstämmige Bäume, bei denen wenigstens ein Stamm einen Umfang von mindestens 50 Zentimetern hat.

Folgende spezielle Baumarten sind besonders geschützt:

  • heimische Zitter- und Schwarzpappeln,
  • Walnussbäume,
  • Esskastanien und hochstämmige Obstbäume,
  • Eiben,
  • Kiefern,
  • Lärchen und
  • Ginkobäume.

Von der Satzung ausgenommene Bäume

Hybrid-Pappeln, Obstbäume und Nadelbäume, sowie Bäume, die weniger als 2,5 Meter von einem vorhandenen Gebäude entfernt stehen, sind von der Satzung ausgenommen.

Voraussetzungen

Die Genehmigung zur Fällung eines Baumes kann nur erteilt werden, wenn dafür hinreichende Gründe vorliegen. Die normalen Lebensäußerungen des Baumes wie Laubfall, Schattenwurf und Wurzelbildung sind in der Regel zumutbar und können daher nicht als Begründung für die Entfernung eines Baumes angeführt werden.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Fällung oder Veränderung geschützter Bäume können Sie direkt Online über das Serviceportal stellen. 

Ihr Antrag wird nach Eingang sowohl auf Vollständigkeit als auch inhaltlich geprüft. Ggf. wird ein Ortstermin zur Begutachtung der Bäume vereinbart und durchgeführt. Über die Genehmigung (ggf. mit Auflagen) oder die Versagung der Genehmigung erhalten Sie einen Bescheid.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an die Ansprechpersonen.

Fristen

Der Antrag ist mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Maßnahme zu stellen. Der Bescheid ist ein Jahr gültig. Nach- bzw. Ersatzpflanzungen sind innerhalb dieses Jahres durchzuführen. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, ist eine eigenständige Verlängerung vor Ablauf der First zu beantragen.

Kosten

Für die Bearbeitung Ihres Antrages entstehen keine Kosten.

Hinweise / Besonderheiten

Mit dem Fällen geschützter Bäume darf erst begonnen werden, wenn die hierfür notwendige Genehmigung erteilt worden ist. Die ungenehmigte Beseitigung bzw. Veränderung von Bäumen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Genehmigung für eine Baumfällung oder -veränderung keinerlei eventuell nach Artenschutzrecht erforderlichen Ausnahmen oder Befreiungen ersetzt. Der Artenschutz gemäß §§ 39 und 44 Bundesnaturschutzgesetz ist stets zwingend zu beachten. Vor der Fällung müssen die Bäume gründlich auf Nester und besetzte Höhlen untersucht werden. Die Fällung sollte am besten außerhalb der Nist- und Brutschutzzeit (1. März bis 30. September) erfolgen. Für Nachfragen bezüglich des Artenschutzes wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann.

Rechtsgrundlage

Satzung zum Schutze des Baumbestandes vom 22.11.2021, Bundesnaturschutzgesetz

Online-Services

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Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.