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Schöffenwahlen

Allgemeine Informationen

Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie sind wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter nur dem Gesetz verpflichtet und in ihrem Amt an keine Weisungen gebunden. Sie fällen ihre Urteile gemeinsam und gleichberechtigt mit ihren juristisch ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen.

Anforderungen

Schöffin bzw. Schöffe kann werden, wer:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrscht,
  • zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen die beziehungsweise den ein Ermittlungsverfahren schwebt, das zum Verlust der Ehrenämter führen könnte,
  • zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre alt ist,
  • nicht bereits zwei Wahlperioden als Laienrichterin beziehungsweise Laienrichter gewählt wurde (dies gilt nur für Schöffinnen und Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit),
  • zum Zeitpunkt der Wahl (2023) in Erkrath wohnt.

Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe kann werden, wer zudem:

  • erzieherisch befähigt und in der der Jugenderziehung erfahrenen ist.

Informationen zur Bewerbung

Wer die Anforderungen erfüllt, kann sich noch bis spätestens 31.03.2023 per Mail an sarah.rick@erkrath.de als Schöffin bzw. Schöffe oder per Mail an lara.heinecke@erkrath.de als Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe bewerben.

Die entsprechenden Bewerbungsformulare stehen unter „Dokumente“ zum Download bereit.


Im Laufe des Jahres 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt.


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.