Sprungziele
Seiteninhalt

Zur Serviceportal Startseite

Online Termin vereinbaren

Beantragung eines Kinderreisepasses

Allgemeine Informationen

Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren können noch bis Ende des Jahres 2023 einen Kinderreisepass als Reisedokument erhalten.

Kinderreisepässe sind Reisepässe, die im Unterscheid zum elektronischen Pass (ePass) keinen Datenchip enthalten und daher nur eingeschränkt gültig sind. Aufgrund fehlender biometrischer Daten verlangen manche Länder ein zusätzliches Visum für das reisende Kind. Der Kinderreisepass ist zwölf Monate gültig. Eine Verlängerung für weitere zwölf Monate ist möglich.

Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses zum Ende des Jahres 2023 beschlossen. Ab dem Jahr 2024 wird daher auch für Kinder ein regulärer Reisepass ausgestellt. Dieser ist dann sechs Jahren gültig und beinhaltet auch die biometrischen Daten des Kindes.

 Die Beantragung erfolgt beim Bürgerbüro der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung des Kindes.

Antragsverfahren

Voraussetzung für die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist, dass das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Zur Beantragung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Dabei muss auch das Kind als Passbewerberin oder Passbewerber anwesend sein. Der Antrag ist von den gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern, also in der Regel den Eltern, zu stellen. Es ist dabei ausreichend, wenn ein Elternteil bei der Beantragung persönlich anwesend ist und eine Erklärung des anderen Elternteils sowie dessen Personalausweis oder Reisepass vorlegt. Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.

Der Kinderreisepass wird unmittelbar im Bürgerbüro ausgestellt und kann sofort mitgenommen werden. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 13,00 Euro und ist direkt zu bezahlen.

Notwendige Unterlagen für die Beantragung eines Kinderreisepasses

Für die Beantragung werden neben der Anwesenheit des betreffenden Kindes die folgenden Unterlagen benötigt:

  • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass, oder
  • bei erstmaliger Antragstellung die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch; bei ausländischen Urkunden sind diese mit einer Übersetzung durch öffentlich bestellte und vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen oder Übersetzer zu ergänzen.
  • Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile bzw. der alleinsorgeberechtigten Person,
  • Einverständniserklärung des zweiten Elternteils oder Nachweis über das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht,
  • ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich).

Verlängerung eines Kinderreisepasses

Kinderreisepässe können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres nur noch bis Ende des Jahres 2023 verlängert werden. Nach dem 01.01.2024 muss ein neuer Reisepass für das Kind beantragt werden (siehe oben).

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig. Mit Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen. Für die Verlängerung wird ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild benötigt. Bei der Antragstellung müssen ein Elternteil und das Kind anwesend sein.

Wird der Antrag durch ein Elternteil gestellt, ist von dem zweiten Elternteil eine Einverständniserklärung bzw. ein Nachweis über das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorzulegen.

Die Verlängerung eines Kinderreisepasses kostet 6,00 Euro und wird direkt im Bürgerbüro vorgenommen.

Online-Services

Für diese Dienstleistung können Sie online einen Termin beantragen:

Online Termin vereinbaren

Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.