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Antrag auf Ausstellung eines Anwohnerparkausweises (Bewohnerparkberechtigung)

Allgemeine Informationen

Bewohnerinnen und Bewohner der Bahnstraße (zwischen Kreuzstraße und dem Beginn der Fußgängerzone), Gartenstraße, Bavierstraße und Gerberstraße (zwischen Bongardstraße und Fußgängerzone) können bei der Straßenverkehrsbehörde einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn sie nicht über einen privaten Stellplatz verfügen.

Der Parkausweis befreit von der in der Gartenstraße und Gerberstraße geltenden Parkscheibenregelung. Mit der Genehmigung ist kein Anspruch auf einen Parkplatz verbunden.

Der Bewohnerparkausweis ist beim Parken im entsprechenden Bereich sichtbar in der Windschutzscheibe des Autos auszulegen.

Pro volljähriger gemeldeter Person besteht Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis für ein KFZ.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet (Bahnstraße (zwischen Kreuzstraße und dem Beginn der Fußgängerzone), Gartenstraße, Bavierstraße und Gerberstraße (zwischen Bongardstraße und Fußgängerzone) gemeldet,
  • Ihnen steht kein privater Stellplatz außerhalb des öffentlichen Straßenraumes zur Verfügung und
  • das Fahrzeug, für das Sie die Genehmigung beantragen, ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

Kosten

Die Genehmigung wird für zwei Jahre erteilt. Die Gebühr für die Erteilung der Genehmigung beträgt 56,00 Euro.

Verfahrensablauf

Den Bewohnerparkausweis können Sie online beantragen. Die Genehmigung, der Bewohnerparkausweis sowie der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugesandt.

Fristen

Der Bewohnerparkausweis ist zwei Jahre gültig. Bitte beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig vor Ablauf eine neue Genehmigung.

Rechtsgrundlage

§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO, Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

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