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Grundsicherung nach dem Sozialgesetz Zwölftes Buch (SGB XII)

Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist eine einzelfallbezogene und bedürftigkeitsabhängige finanzielle Hilfeleistungen für Ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus den vorhandenen Renteneinkünften bestreiten können oder keinen Rentenanspruch haben. Eigenes Einkommen und Vermögen werden auf die Grundsicherung angerechnet.

Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben:

  • Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben
  • die Altersgrenze erreicht haben
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, dass heißt, die nicht in der Lage sind einer Erwerbstätigkeit von mehr als drei Stunden nachzugehen

Umfang der Leistung

Der Umfang der Leistungen umfasst folgende Positionen:

  • Maßgebende Regelbedarfsstufe der leistungsberechtigten Person
  • die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • eventuell Mehrbedarfe, wie zum Beispiel bei einer Gehbehinderung (Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis)
  • die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Zusatzbeiträgen und Vorsorgebeiträgen, sofern keine gesetzliche Krankenversicherung besteht

Eine generelle Aussage über die Höhe der Leistung ist nicht möglich. Sie ist im Einzelfall von einer Vielzahl individueller Faktoren abhängig.

Wo können die Leistungen beantragt werden?

Der Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung finden Sie unter „Dokumente“ und können diesen ausgefüllt beim Fachbereich Soziales der Stadt Erkrath einreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter „Externe Links“.