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Unbegleitete Minderjährige

Unbegleitete Minderjährige im Asylverfahren sind Personen unter 18 Jahren, die ohne Begleitung einer für sie zuständigen erwachsenen Person nach Deutschland eingereist oder hier ohne Begleitung zurück gelassen worden sind.

Die Abteilung Soziale Dienste ist für die Unterbringung der unbegleiteten Minderjährigen in Erkrath bei einer geeigneten Person (Verwandte, Pflegefamilien oder Jugendhilfeeinrichtungen) zuständig und veranlasst die Beantragung einer Vormundschaft bzw. Pflegschaft. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) begleitet die weiteren Maßnahmen.

Unbegleitete Minderjährige erhalten bei der zuständigen Ansprechperson der Stadt Erkrath Informationen und Hilfestellungen zu ihrem Aufenthaltsstatus, Unterkunfts- und Bildungsmöglichkeiten, sozialen Kontakten, finanzieller Absicherung, medizinischer Versorgung und Verständigungsmöglichkeiten.