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Brandsicherheitswachdienst

Allgemeine Informationen

Bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, kann die Gemeinde auf der Grundlage des § 27 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) eine Brandsicherheitswache anordnen und bei Bedarf Auflagen erteilen.

Die Feuerwehr Erkrath stellt auf Anfrage die Mitglieder für eine Brandsicherheitswache. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat jedes Mitglied der Brandsicherheitswache mit 11,00 Euro pro Stunde zu vergüten.


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.