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Beratung in Rentenangelegenheiten

Bei Fragen zu Angelegenheiten im Rahmen der Deutschen Rentenversicherung steht Ihnen eine städtische Ansprechperson zur Verfügung. Diese prüfen die Voraussetzungen, hilft bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen und ist dazu berechtigt, Beglaubigungen auszustellen. Die vollständigen Anträge werden dann an die zuständigen Rentenversicherungsanstalten weitergeleitet.

Folgende Renten können beantragt werden:

  • Altersrenten
  • Rente wegen Erwerbsminderung
  • Rente für Witwen und Witwer bzw. Halb- und Vollwaisen
  • Rente für schwerbehinderte Menschen
  • Rente wegen Arbeitslosigkeit bzw. Altersteilzeit
  • Ebenso können Reha-Maßnahmen beantragt werden

Zusätzlich kann ein Kontenklärungsverfahren eingeleitet werden oder Versicherungsverläufe bzw. Renteninformationen und Proberechnungen angefordert werden. In Einzelfällen können bei älteren Bürgerinnen und Bürgern Hausbesuche zwecks Rentenantragstellung telefonisch vereinbart werden.

Nähere Informationen zum Thema Rente finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter „Externe Links“.