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Bescheinigung über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen

Allgemeine Informationen

Im Rechtsverkehr, zum Beispiel bei der Anlage eines Sparbuchs für das Kind oder bei Beantragung eines Kinderreisepasses kann es erforderlich sein, einen Nachweis über die alleinige elterliche Sorge zu erbringen. Dies kann mittels einer sogenannten Sorgebescheinigung (oder auch Negativbescheinigung) erfolgen. In dieser wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes registriert sind.

Der Antrag auf Bescheinigung kann formlos und telefonisch erfolgen.

Hierzu benötigen wir

  • den vollständigen Namen des Kindes (einschließlich eventueller Namensänderungen),
  • den Geburtsort des Kindes sowie
  • den Namen und die Anschrift der Mutter.

Wenn Sie in Erkrath wohnen, Ihr Kind jedoch nicht hier geboren wurde, so tätigen wir für Sie eine Abfrage zur Sorgeerklärung bei dem zuständigen Geburtsjugendamt Ihres Kindes.

Die Negativbescheinigung ist kostenlos und wird Ihnen anschließend per Post zugeschickt.

Bei weiteren Fragen oder zur Antragsstellung melden Sie sich gerne telefonisch bei den zuständigen Ansprechpersonen.


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.