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Zweitwohnungssteuer

Allgemeine Informationen

Die Zweitwohnungsteuer wird als direkte Steuer, Personalsteuer und örtliche Aufwandsteuer definiert.

Die Stadt Erkrath erhebt seit dem 01.01.2017 eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Erkrather Stadtgebiet.

Sobald Sie sich in Erkrath mit einem Nebenwohnsitz angemeldet haben, werden Sie automatisch zweitwohnungssteuerpflichtig. Hierbei ist es unerheblich, wo die Hauptwohnung liegt, ob die Nebenwohnung sich im Eigentum oder zur Miete genutzt oder ob die Nebenwohnung entgeltlich oder unentgeltlich überlassen ist.

Die Steuerhöhe beträgt zehn Prozent der jährlichen Nettokaltmiete. Die Steuerpflicht beginnt nach dem Monat der Anmeldung und endet nach dem Monat der Abmeldung.

Zusatzliche Informationen

Zahlungshinweise

Die Stadt Erkrath bietet Ihnen die Möglichkeit, fällige Beträge kostenfrei und bequem per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen. Dazu müssen Sie lediglich der Stadt Erkrath einmalig ein SEPA-Mandat erteilen. Somit ersparen Sie sich die Überweisung und bei regelmäßigen Zahlungen die Einrichtung eines Dauerauftrages.

Haben Sie bereits ein SEPA-Mandat erteilt, denken Sie bitte bei einem Wechsel Ihres Kontos auch daran, uns diese Änderung mitzuteilen. Dazu können Sie selbstverständlich auch die Ihnen von Ihrer Bank zur Verfügung gestellten Vordrucke nutzen.

Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung „Zahlungsverkehr“.


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.