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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Allgemeine Informationen

Baulasten gemäß § 85 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (Tun, Dulden, Unterlassen), die von Grundstückseigentümerinnen oder -eigentümern gegenüber der Baubehörde zu Gunsten eines Bauvorhabens übernommen werden können. Dazu gehören beispielsweise PKW-Stellplatzbindung, Anbauverpflichtung, Abstandsflächen, Erschließung (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht), Vereinigung von Grundstücken.

Benötigen Sie einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis oder möchten Sie sich über eine bestehende bzw. geplante Baulast informieren? Wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechperson des Fachbereiches Bauaufsicht.


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