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Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage bei Arbeitsstellen

Das Jugendarbeitsschutzgesetzt sieht vor, dass Jugendliche vor Aufnahme einer beruflichen Beschäftigung der zukünftigen Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen. Den dazu notwendigen Untersuchungsberechtigungsschein kann man hier beantragen.

Allgemeine Informationen

Jugendliche müssen vor Aufnahme einer beruflichen Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Der hierfür erforderliche Untersuchungsberechtigungsschein (auch für die Nachuntersuchung) wird bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt. Die Beantragung muss persönlich oder durch einen Erziehungsberechtigten unter Vorlage des Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses erfolgen. Die Zustellung auf dem Postweg ist nicht möglich.

Voraussetzungen

Sie sind zwischen 15 und 18 Jahren alt und möchten eine Arbeit aufnahmen, die nicht geringfügig ist und länger als zwei Monate dauert.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

Kosten

Die Beantragung ist kostenlos.

Verfahrensablauf

Möchten Sie den Untersuchungsberechtigungsschein online beantragen, gehen Sie wie folgt vor:

Rufen Sie den Online-Antrag unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

Sollten Sie den Antrag vor Ort stellen wollen, gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins

Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie die ärztliche Untersuchung durchführen lassen wollen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung.

Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

Bearbeitungsdauer

In der Regel erfolgt die Ausstellung der Untersuchungsberechtigung unverzüglich und ohne Wartezeit.

Frist

Sie sollten eine entsprechende Vorlaufzeit zum Beginn der Tätigkeit planen werden, da nach Erhalt des Untersuchungsberechtigungsscheines noch der Arzttermin vereinbart werden muss.

Der Nachweis über die erfolgte Untersuchung darf beim Ausbildungsbeginn höchstens 14 Monate alt sein.

Rechtsgrundlagen

  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)
  • Gemeinsamer Runderlass - Verfahren zur Durchführung und Abrechnung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

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