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Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

Allgemeine Informationen

Im Bundeskinderschutzgesetz ist gesetzlich geregelt, dass alle Kinder und Jugendliche das Recht haben, frei von Gewalt oder anderen Beeinträchtigungen aufzuwachsen. Die Kinderschutzfachkraft berät alle Personen, die beruflich oder ehrenamtlich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, in Fragen rund um den Kinderschutz.

Neben staatlichen Institutionen wird auch die Gemeinschaft, insbesondere das Umfeld von Kindern und Jugendlichen, in die Verantwortung genommen, zu reagieren, wenn Kindern und Jugendlichen in irgendeiner Art und Weise Leid angetan wird oder sie vernachlässigt werden. In solchen Fällen spricht man von „Kindeswohlgefährdung“.

Da es nicht immer einfach ist, Wahrnehmungen hinsichtlich des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen dahingehend einzuordnen, ob tatsächlich eine Gefährdung vorliegt, wurde die Möglichkeit geschaffen, sich zunächst von einer hinsichtlich des Themas besonders geschulten Fachkraft beraten zu lassen, um die wahrgenommenen Aspekte einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu erörtern. Das Ergebnis dieser Beratung soll Klarheit dahingehend schaffen, ob Handlungsbedarf vorliegt und welche nächsten Schritte gegebenenfalls erfolgen können.

Die Beratung erfolgt anonymisiert. Die Person, die sich beraten lässt, nennt zwar den eigenen Namen, der Name des Kindes oder der bzw. des Jugendlichen bleibt jedoch anonym. Die kurzfristige und kostenfreie Vermittlung einer Kinderschutzfachkraft erfolgt durch die Jugendschutzbeauftragte.


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.