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Graffiti-Wände

Jugendliche und junge Erwachsene (zwischen 14 und 27 Jahren) haben die Möglichkeit, an insgesamt drei Wänden am Bürgerhaus Hochdahl Graffitis zu sprayen und sich künstlerisch auszutoben – legal, aber unter gewissen Regeln. 

Die Graffiti-Wände befinden sich am Bürgerhaus Hochdahl zwischen dem Eingang des Kinder- und Jugendzentrums des TSV Hochdahl 64 e.V. und dem Planetarium. Ehe ein Graffiti an die Wand angebracht werden kann bzw. darf, ist jedoch zunächst Kontakt mit der angegebenen Ansprechperson aufzunehmen. Gemeinsam mit ihr werden Ideen besprochen und Vorschläge zur Genehmigung eingereicht. Erst nach abschließender Freigabe kann ein Termin vereinbart und das Graffiti auch angebracht werden.

Die Regeln

  • Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Ideen und Entwürfe müssen zunächst genehmigt werden.
  • Erst dann wird ein Termin ausgemacht, an dem gesprayt werden kann.
  • Es darf nur an den freigegebenen Flächen gesprayt werden.
  • Die umliegenden Wände und Bodenbeläge müssen abgeklebt werden.
  • Beim Sprayen sollte eine Schutzausrüstung getragen werden.
  • Der Bereich ist im Anschluss sauber zu hinterlassen.
  • Nach vier Wochen kann an den Wänden wieder gesprayt werden.
  • Verschmutzungen auf nicht genehmigten Flächen werden auf eigene Kosten bereinigt.
  • Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.