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Früherkennung und Vorsorge

Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche können ein wichtiger Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung sein. Gerade in den ersten Lebensjahren machen Kinder gewaltige Entwicklungsschritte. Das Angebot der kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen sollte genutzt werden, um die gesunde Entwicklung von Kindern zu fördern.

Die Untersuchungen sollen auch helfen, Fälle von Vernachlässigung, Verwahrlosung, Kindesmisshandlung oder sexuellem Missbrauch frühzeitig zu erkennen und einem entsprechenden Fehlverhalten der Erziehungsberechtigten vorzubeugen. In einigen Bundesländern, so auch in Nordrhein-Westfalen, gibt es deshalb eine Meldepflicht für die Kinderärztinnen und Kinderärzte über die Teilnahme der Kinder an den Untersuchungen. Das ermöglicht es, die Kinder, die nicht an den entsprechenden Untersuchungen teilgenommen haben, zu ermitteln und ihre Eltern an die Untersuchung zu erinnern.

Ablauf des Verfahrens

Die Zentrale Stelle im Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen erfasst die Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U9. Sofern dieser Stelle zehn Tage nach Ende (bei der U5 zwei Wochen vor Ende) des Toleranzzeitraums keine Meldung darüber vorliegt, dass Ihr Kind an der entsprechenden U-Untersuchung teilgenommen hat, werden Sie als Eltern bzw. Sorgeberechtigten angeschrieben und an die Untersuchung erinnert. Die Toleranzgrenzen können Sie auf der Seite der Zentralen Stelle nachlesen (siehe auch „Externe Links”.)

Falls drei Wochen nach der Erinnerung (bei der U5 sechs Wochen nach Erinnerung) keine Mitteilung einer Ärztin bzw. eines Arztes über die Teilnahme vorliegt, wird die Stadt Erkrath hierüber informiert.

Die zuständige Sachbearbeiterin bzw. der zuständige Sachbearbeiter setzt sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung, um den weiteren Ablauf zu klären.

Über die Inhalte der Untersuchungen und den Zeitraum, in dem diese durchgeführt werden sollten, können Sie auf der Seite „U-Untersuchungen“ nachlesen.

Zentrale Stelle Gesunde Kindheit

Die Zentrale Stelle im Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) erfasst alle Früherkennungsuntersuchungen. Informationen über die Aufgaben und Arbeit dieser Stelle sowie die Untersuchungsstufen und Toleranzgrenzen finden Sie unter „Externe Links“. Darunter auch Informationsblätter in verschiedenen Sprachen.